Call for Entries Kurzfilmfestival

So kannst Du Dich bewerben!

Call for Entries

Mit der Universität Paderborn, der TH OWL in Lemgo, FH Bielefeld und dem bib International College in Paderborn hat OWL 4 Bildungsorte an denen junge Filmschaffende dabei begleitet
werden die ersten Schritte in ihre eigene Filmproduktion zu wagen. Das birgt ein Potential an dem wir die Öffentlichkeit teilhaben lassen wollen.   
Wir möchten für diese jungen Filmschaffenden eine Bühne und ein Forum schaffen und die Möglichkeit ihre Werke zu zeigen, sich kennen und schätzen zu lernen. Das Festival will Arbeiten zeigen, die einfallsreich, ungewöhnlich, humorvoll, provokativ und
eigenwillig sind. Nachdenklichkeit ist ebenso wichtig wie Esprit, subjektiver Ausdruck ebenso wie gesellschaftliche Relevanz. Bei der Auswahl stehen nicht technische Perfektion, sondern
Originalität und Eigenständigkeit von Idee und filmischer Umsetzung im Vordergrund.

Ein Preisgeld erhalten von allen eingesendeten Filmen, die drei Filme, für die eine Jury sich ausspricht. Zusätzlich kann sich mit einem Exposé jede und jeder um eine Förderung in Höhe von 1000 € bewerben. Insgesamt werden drei Exposés gefördert.

Wettbewerbsbedingungen und Hinweise

30 min
maximale Spielzeitlänge

28 Jahre
als Höchstalter für den Wettbewerb

1.500 €
Preisgeld für den 1. Platz

1.000 €
Förderung für die Umsetzung eines ausgewählten Exposés

Die Jury und Preisgelder

Preisgelder
1. Preis: 1500,- € Jurypreis
2. Preis: 1000,- € Jurypreis
3. Preis: 500,- € Publikumspreis

Förderung für die 3 besten Exposés
Die eingereichten Exposés sollen auf drei Seiten (Times Roman 12 pt, 1 1/2 zeilig) eine
dramaturgische, visuelle, thematische Idee von dem zu entstehenden Film vermitteln: worauf kommt
es diesem an, was will er vermitteln, ausdrücken und mit welchen Mitteln? Sollte es sich um eine
Spielfilmidee handeln bitte auf einer Seite eine zentrale Szene als Drehbuch verfassen. Andere
Genres geben ein Szenen-/Einstellungs-/Drehbeispiel visueller.
3 Exposès werden von uns mit je 1000,00 Euro gefördert um sie bis Ende 2021 filmisch umzusetzen.

Exposés können bis zum 23.07. eingereicht werden.

Vorauswahl und Jury für die Preisverleihung
Eine Auswahljury wählt unter den eingesandten Filmen diejenigen aus, die am 08.08.2021 in Paderborn Schloss Neuhaus gezeigt werden. Eine Fachjury wählt aus den gezeigten Filmen die Preisträger aus. Darüber hinaus wählt das Publikum einen Film für den Publikumspreis aus.
Mit unseren Preisen wollen wir nicht unser Festival aufwerten, sondern unseren Respekt vor der Arbeit der Filmschaffenden zum Ausdruck bringen. Auch wenn nur drei der eingesandten Filme prämiert werden können, wollen wir damit unsere Wertschätzung für die Arbeit aller Filmemacher und Filmemacherinnen zeigen.

Zum Wettbewerb zugelassen sind Filme:

• aller Themen und Genres
• von Filmemacherinnen und Filmemachern aus und/oder in OWL, die bei Fertigstellung des
Films nicht älter als 28 Jahre alt waren
• die eine Lauflänge von 30 Minuten nicht überschreiten (Ausnahmen werden berücksichtigt,
wenn dies durch die Qualität des Films gerechtfertigt ist)
• deren Entstehungsdatum nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
• Zusammen mit dem Film oder Exposè wünschen wir uns eine kurze Vita

Allgemeines
Der Wettbewerb JUNGER KURZFILM wird veranstaltet von dem Kulturamt Paderborn, der TH OWL
Lemgo, der Universität Paderborn, dem BIB Paderborn, der FH Bielefeld.
• Es werden keine Teilnahmegebühren für den Wettbewerb erhoben.
• Einsendeschluss ist der 23.07.2021
• Ein Auswahlgremium entscheidet bis 26.07.2021 über die Auswahl zur Kurzfilmnacht.
• Die Entscheidungen des Auswahlgremiums und der Preisjury hinsichtlich der Film- und
Exposebewertung sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
• Eine gerechte 50: 50 Verteilung von männlichen und weiblichen Regisseuren wird angestrebt.

Bestimmungen zu Urheber- und Aufführungsrechten
• Jede Filmeinreichung muss Angaben über die Filmschaffenden (alle schöpferisch Beteiligten)
enthalten.
• Fremde Leistungen in Idee, Bild und Ton sind auszuweisen.
• Mögliche Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.
• Sämtliche Rechte am Film bleiben bei den Filmschaffenden.
• Mit der Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen erklären sich die Filmschaffenden damit einverstanden, dass ihre Filme zur Öffentlichkeitsarbeit des Festivals genutzt und für das
Archiv des Instituts für neue Medien kopiert werden dürfen.
• Mit der Zulassung von Filmen zum Wettbewerb erbittet der Veranstalter eine Zustimmung zur Ausstrahlung über die Offenen Kanäle Mecklenburg-Vorpommerns.
• Das Vorführen, Veröffentlichen oder Anfertigen von Kopien durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Filmschaffenden.
• Alle Aufführungsrechte des Films im Rahmen des Festivals liegen beim Einreichenden und werden von diesem erklärt.

Technische Hinweise
• Sichtungskopien können im Format .mp4 auf DVD, USB-Datenträger oder per Weblink (z.B.
Vimeo, Dropbox, YouTube) eingereicht werden. Hierzu genügt eine Datei im H.264-Codec in
FullHD.
• Vorführkopien sind in bestmöglicher Qualität, idealerweise in ProRes oder vergleichbaren
Codecs, per Downloadlink, auf DVD, Blu-Ray oder einem USB-Datenträger als Einzeldatei
einzureichen. Die Videoauflösung sollte eine Auflösung von 1920×1080 nicht unterschreiten.
• Die Einreichfrist für Vorführkopien wird den Filmschaffenden durch den Veranstalter
mitgeteilt.
• Eingesandte Datenträger bzw. übermittelte Dateien müssen gut lesbar und dauerhaft mit
Angaben zu Filmtitel, Name der Einreichenden, Herstellungsjahr sowie Laufzeit des Films
beschriftet sein.
• Eine Rücksendung von Datenträgern ist nur bei Portoübernahme durch die Einreichenden
möglich.
• Für Schäden oder Verlust jeglicher Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Reicht
euren Film online ein
• E-Mail: jungerkurzfilmpaderbornde (oder susanne.kirchnerpaderbornde)
oder schickt uns den Datenträger per Post an


Kulturamt Paderborn
Susanne Kirchner
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
jungerkurzfilmowlpaderbornde oder
susanne.kirchnerpaderbornde
05251/881 2079
0160/97339493

• Ihr habt noch Fragen? Schreibt uns eine Email!


Schlussbestimmung
Mit der Einreichung zum Wettbewerb JUNGER KURZFILM erkennen die Filmschaffenden die
vorstehenden Bedingungen und Hinweise an.


Stand: 9. Juni 2021