Wahl des Integrationsrats am 14. September 2025
Integrationsrat
Der Integrationsrat vertritt die Interessen aller Menschen mit Migrationsgeschichte in Paderborn. Das Gremium setzt sich aus direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern mit eigener Migrationserfahrung sowie stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates zusammen. Diese enge Verknüpfung gewährleistet eine gute Zusammenarbeit mit der Kommunalpolitik.
Als wichtiges Bindeglied sorgt der Integrationsrat dafür, dass die Anliegen und Perspektiven von Migrantinnen und Migranten in politischen Entscheidungsprozessen gehört und berücksichtigt werden.
Wahl des Integrationsrats am 14. September 2025
Die Mitglieder des Integrationsrats werden alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet statt am:
Sonntag, 14.09.2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Personen, die:
- keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (ausländische Staatsangehörigkeit) oder
- durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben oder
- gemäß § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Deutsche sind,
und zusätzlich: - am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Paderborn gemeldet sind.
Nicht wahlberechtigt sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen, auf die das Aufenthaltsgesetz gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 keine Anwendung findet.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Kandidatur & Fristen
Wenn Sie kandidieren möchten, benötigen Sie ein Wahlvorschlagsformular. Dieses erhalten Sie beim:
Wahlleiter / Einwohner- und Standesamt der Stadt Paderborn
Bitte beachten Sie: Wahlvorschläge müssen spätestens am 07.07.2025 um 18:00 Uhr eingereicht sein.