Bundestagswahl 2025
Aktuelle Informationen
Voraussichtlich werden am 23. Februar 2025 die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages durch die Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Wahlhelfende gesucht
Hinweis für im Ausland lebende Deutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: