Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen in Paderborn und die Ergebnisse der vorangegangenen Wahlen.
Allgemeine Informationen
Kommunalwahlen in Paderborn:
Im Rahmen der Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Stadtrats und des Kreistags sowie der/die Bürgermeister/in und Landrat/-rätin gewählt.
Für den Rat der Stadt Paderborn wurden am 13. September 2020 60 Mitglieder für die Dauer von 5 Jahren gewählt, davon 29 in Wahlbezirken. Der Kreistag besteht aus 60 Mitgliedern, von denen 30 in Wahlkreisen gewählt wurden. 15 Wahlkreise davon liegen auf dem Gebiet der Stadt Paderborn.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Kommunalwahl in leichter Sprache
Einteilung des Wahlgebietes und Wahlrechtsgrundsätze
Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet Paderborns. Dieses ist in 29 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlsystem:
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Gewählt werden Wahlbezirksbewerberinnen und -bewerber und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien und Wählergruppen.
Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils eine Stimme für die Wahlen der Vertretungen, also eine Stimme für die Wahl des Rates sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages.
Hinzu kommen jeweils eine Stimme für Bürgermeister/in und Landrat/-rätin.
Ermittlung des Wahlergebnisses:
Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt für den Stadtrat und den Kreistag nach der sogenannten Divisormethode von Sainte-Lague/Schepers.
Bürgermeister/in und Landrat/-rätin werden nach Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erzielt (absolute Mehrheit).
Hat niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat (einfache Mehrheit).
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in Paderborn ist, wer am Wahltag
Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
das 16. Lebensjahr vollendet hat,
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Paderborn bzw. im Kreis Paderborn seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.