Wahlhelfende gesucht

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Am 14.09.2025 finden in NRW die Kommunalwahlen statt.
Abhängig von den Wahlergebnissen, kann es darüber hinaus am 28.09.2025 zu einer Stichwahl kommen.

Für die Durchführung der Kommunalwahlen benötigt die Stadt Paderborn tatkräftige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Voraussetzung für die Einberufung in den Wahlvorstand ist die Vollendung des 16. Lebensjahres und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer haben und die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, zwischen der Tätigkeit im Wahllokal oder im Briefwahlvorstand zu wählen.

Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten sowohl für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 als auch für die mögliche Stichwahl am 28.09.2025.

Die Wahlhelfenden im Wahllokal treffen sich am Wahlsonntag um 7.30 Uhr.
Vor Ort wird der Wahlvorstand für die Wahlzeit von 8.00 bis 18.00 Uhr in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt. Ab 18.00 Uhr erfolgt die Stimmenauszählung durch den gesamten Wahlvorstand.
Beisitzende im Wahllokal erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld von 50,00 €.

Die Briefwahlauszählung für das gesamte Stadtgebiet erfolgt an einem zentralen Ort in der Kernstadt Paderborns. Dazu treffen sich die Briefwahlvorstände am Wahlsonntag um 15.30 Uhr. Nach entsprechender Einweisung und Vorbereitung findet ab 18.00 Uhr die Auszählung der Briefwahlstimmen statt.
Beisitzende im Briefwahlvorstand erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld von 40,00 €.

Bei Interesse an der Wahlhelfertätigkeit können Sie sich  HIER online bewerben. (Öffnet in einem neuen Tab)
BITTE GEBEN SIE IM BEMERKUNGSFELD AN, OB SIE AM 14. UND 28.09.2025 ODER NUR AN EINEM WAHLTAG UNTERSTÜTZEN KÖNNEN. Aus organisatorischen Gründen wäre eine Einsatzbereitschaft an beiden Wahltagen wünschenswert.