Rückabwicklung ausgefallener Veranstaltungen

Hier finden Sie alle Informationen zur Rückabwicklung von Eintrittsgeldern für die Veranstaltungen des Kulturamts Paderborn in der Saison 2019/2020, die wegen der Corona-Krise ausgefallen sind.

© Stadt Paderborn

Rückabwicklung Einzelkartenverkauf

Für alle Veranstaltungen des Kulturamtes, die wegen der Coronakrise ausgefallen sind oder noch ausfallen werden, haben Sie die Option, sich einen Gutschein über die Kaufsumme ausstellen zu lassen, den Eintrittspreis zu spenden oder sich das Eintrittsgeld bar auszahlen zu lassen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Kulturamtes gerne zur Verfügung.

 


Gutschein

Für die von Ihnen im freien Verkauf erworbenen Eintrittskarten können Sie sich einen Gutschein über die Kaufsumme ausstellen lassen. Der Gutschein wird von der StadtHallenbetriebs-GmbH ausgestellt und ist für alle Veranstaltungen in der PaderHalle für 3 Jahre gültig.

Sie haben folgende Möglichkeiten der Gutscheinausstellung:

  • Sie beantragen die Gutscheinausstellung online.
    Hier gelangen Sie zum Formular (Öffnet in einem neuen Tab)

  • Sie erhalten den Gutschein unter Vorlage der Eintrittskarten im Ticket-Center Paderborn, Am Marienplatz 2 a.
    Achtung: Aktuell ist das Ticket-Center Paderborn nur eingeschränkt erreichbar. Geöffnet ist aktuell Montag, Mittwoch und Samstag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr (Stand 15.03.2021).

  • Sie senden Ihre Eintrittskarten unter Angabe Ihrer Adresse und Bankverbindung an die PaderHallen-Verwaltung, Frau Maibaum
    Mühlenstraße 25, 33098 Paderborn
    oder
    maibaumpaderhallede (eingescannte Eintrittskarten)

Spende

Anstelle eines Gutscheines können Sie die Kaufsumme auch für die Kulturförderung spenden. Sie haben Spendenoptionen für die NWD-Freunde e. V. (Unterstützung der Nordwestdeutschen Philharmonie), für den Verein zur Förderung des Landestheaters Detmold e.V. oder für den Verband Deutscher Puppentheater e.V.

Hier gelangen Sie zum Formular (Öffnet in einem neuen Tab)
 
 


Barerstattung

Neben der von der Bundesregierung beschlossenen Gutscheinregelung bietet das Kulturamt aus Kulanz auch eine Barerstattung der Kaufsumme an. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Eintrittskarten an der Stelle, an der diese erworben wurden, in der Regel im Ticket-Center Paderborn, Am Marienplatz 2a.

Kund*innen, die ihre Karten nicht im Ticketcenter gekauft haben, wenden sich bitte an die jeweilige Vorverkaufsstelle.