Justiz und Nationalsozialismus

Eine Wanderausstellung der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ NRW.

Veranstaltungsinformationen

Die Ausstellung lädt dazu ein, sich mit den vielfältigen Verstrickungen der Justiz in das von den Nationalsozialisten begangene Unrecht selbständig zu beschäftigen.

Justiz und Nationalsozialismus

„Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen“. Dieser Schlüsselsatz aus dem Urteil im Juristenprozess, einem der zwölf Nachfolgeprozesse des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals, macht deutlich, welche Schuld Juristen während der NS-Diktatur auf sich geladen haben. Unter dem Deckmantel einer unabhängigen Justiz sprachen sie ihre Urteile „im Namen des deutschen Volkes“, dienten jedoch einem verbrecherischen System. Als Ministerialbeamte wirkten Juristen an der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften mit, die allein die Diskriminierung und Entrechtung von Menschen zum Ziel hatten, um sie aus der Mehrheitsgesellschaft auszuschließen. Als Staatsanwälte verfolgten Juristen Unschuldige; als Richter verhängten sie ungerechte und unmenschlich harte Strafen gegen Andersdenkende. Die erschreckende Bilanz: Über 16.000 Todesurteile, davon allein 5.000 des Volksgerichtshofs. In vielen Fällen handelte es sich um nichts anderes als Justizmord auf Geheiß der Führung des NS-Staates. Diese Morde blieben nach dem Ende der Diktatur ungesühnt. Kein einziger Richter eines Sondergerichts oder des Volksgerichtshofs ist in der Bundesrepublik Deutschland zur Rechenschaft gezogen worden. Dafür sorgten Richter und Staatsanwälte, die schon während der Zeit des Nationalsozialismus in der Justiz Dienst taten, und ihre Karrieren im neuen Rechtsstaat zumeist unbehelligt fortsetzen konnten.

Die Ausstellung lädt dazu ein, sich mit den vielfältigen Verstrickungen der Justiz in das von den Nationalsozialisten begangene Unrecht selbständig zu beschäftigen. Sie zeigt auch die Nachwirkungen der Diktatur von der Gründung der Bundesrepublik bis in die heutige Zeit auf. Darüber hinaus wird deutlich, wie bereits die Justiz der Weimarer Republik dem nationalsozialistischen Unrechtsregime den Weg ebnete und mit welcher Selbstverständlichkeit nach der Machtübernahme die Gleichschaltung der Justiz gelang.

Es wird deutlich, dass mit dem Justizpersonal des NS-Staates ein echter „Neuanfang“ nach dem Ende des Terrorregimes und eine schonungslose Aufarbeitung der NS-Vergangenheit nicht gelingen konnten. Schließlich wird der mühevolle Weg der Ahndung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in den Konzentrationslagern nachgezeichnet, der noch immer nicht zu Ende ist.

Im Sonderausstelungsraum, Zugang durch die Erinnerungs- und Gedenkstätte
Der Eintritt ist frei.

Öffentliche Führungen 2019:
Sonntag, 27. Januar um 15 Uhr
Sonntag, 24. Februar um 15 Uhr