Mietspiegel und Mietpreiskalkulator
Das Amt für Vermessung und Geoinformation der Stadt Paderborn bietet jetzt online die Möglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
NEU! Mietpreiskalkulator für Paderborn
Mietspiegel sind ein anerkanntes und objektives Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnraum.
Der neue Mietspiegel basiert nicht mehr auf Baujahresklassen, sondern auf unterschiedlichen Preislagen und Wohnungsgrößen. Die Stadt Paderborn hat erstmals eine Internetanwendung entwickelt, den Mietpreiskalkulator, mit dem die ortsübliche Miete für eine konkrete Wohnung komfortabel ermittelt werden kann.
Mietangaben über Gewerbeflächen und Geschäftsflächen werden u.a. im "Mietpreisatlas Ostwestfalen" der IHK Bielefeld veröffentlicht.
Link
Weitere Informationen
Der Mietspiegel von Paderborn gibt eine Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen, wie sie in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind.
Die ortsübliche Miete beinhaltet keine Betriebskosten im Sinne der §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Für diese Betriebskosten dürfen Vorauszahlungen in angemessener Höhe vereinbart werden.
Der Mietspiegel wird von der Stadt Paderborn und den Interessenvertretern der Eigentümer und der Mieter i. d. R. im Zwei-Jahres-Rhythmus erstellt. Er bietet für Vermieter und Mieter eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe für nicht preisgebundenen Wohnraum von vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren und soll dazu beitragen Konflikte zwischen den Vertragspartnern zu vermeiden.
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel. Der ab dem 01.05.2018 gültige Mietspiegel ist auf wissenschaftlicher Basis durch das Detmolder SEurWIS-Institut erstellt worden und wird als einfacher Mietspiegel veröffentlicht.
Der vorliegende Mietspiegel wurde unter Mitwirkung der Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterseite – das sind in Paderborn der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V. und der Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn e.V. erstellt und anerkannt.
Gemäß des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechtes (vom 19. Juni 2001) ist das Mieterhöhungsverfahren in den §§ 558 ff BGB geregelt. Danach kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn
1. die bisherige Miete seit 15 Monaten unverändert ist (ausgenommen Mieterhöhungen bei Modernisierung oder Veränderungen der Betriebskosten)
2. der verlangte Mietzins die in Paderborn üblichen Entgelte, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind, nicht übersteigt
3. der Mietzins sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um nicht mehr als 20 % erhöht hat
Gemäß Kappungsgrenzenverordnung (KappGrenzVO NRW) vom 20. Mai 2014 ist dieser Wert in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist bis Mai 2019 auf 15 % begrenzt. Die Stadt Paderborn gehört zu diesem Kreis von Kommunen. Staffel- und Indexmietverträge können nicht zusätzlich nach dem städtischen Mietspiegel erhöht werden.
Hinweise zum Gebrauch des Mietpreiskalkulators
Ermittlung der ortsüblichen Miete
Um die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung online zu ermitteln, gehen Sie wie folgt vor:
Adressensuche
Geben Sie bitte im Eingabefeld „Adressensuche“ die gewünschte Straße und Hausnummer ein. Dabei genügt es, wenn Sie die ersten Buchstaben des Straßennamens und dann einen „+“ oder ein „*“ und anschließend die Hausnummer eingeben, z.B. pon+55 oder pon*55 für „Pontanusstraße 55“. Wenn Sie im Ergebnisfeld mit der linken Maustaste die gefundene Adresse anklicken, wird in der Mietpreisübersicht direkt auf die entsprechende Adresse navigiert, so dass sich das gewünschte Gebäude im Zentrum des dargestellten Kartenausschnitts befindet.
Start des Mietpreiskalkulators und Ermittlung der Vergleichsmiete
Wenn Sie mit der linken Maustaste in den Kartenausschnitt neben der roten Signatur klicken, öffnet sich der Mietpreiskalkulator. Nach Eingabe der Wohnungsgröße wird die Standortmiete der entsprechenden Mietwertzone automatisch in den Kalkulator eingetragen.
Um die Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung zu ermitteln, machen Sie bitte die geforderten Angaben. Dazu wird der Mauszeiger auf eines der Auswahlfelder rechts bewegt, es öffnet sich ein Informationsfeld mit weitergehenden Erläuterungen. Durch Klicken mit dem linken Mauszeiger auf die Pulldown Menüs öffnen sich verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Auch hier gibt es ein Informationsfeld mit weitergehenden Erläuterungen. Beantworten Sie bitte alle Fragen durch Anklicken der zutreffenden Antwortmöglichkeit.
Anschließend erhalten dann Sie als Ergebnis den Mittelwert und die Mietspanne der Vergleichsmiete für die gewünschte Wohnung.
Einstufung der Vergleichsmiete innerhalb der ermittelten Preisspanne
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der Vergleichsmiete vom Mittelwert der Preisspanne für die entsprechende Lage und Wohnungsgröße auszugehen. Wenn die überwiegende Anzahl der Wohnwertfaktoren (Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit (Zuschnitt und Zustand) der Wohnung und Energiebilanz) besser als der Standard einzustufen ist, ist die Miete innerhalb der Spanne oberhalb des Mittelwertes anzusetzen. Umgekehrt ist für eine Wohnung, in der die überwiegende Anzahl der Wohnwertfaktoren schlechter als der Standard einzustufen ist, ein Mietwert innerhalb der Spanne unterhalb des Mittelwertes anzusetzen.
Ausgabe als PDF - Datei
Das Ergebnis der ermittelten Vergleichsmiete können Sie sich durch Klicken auf den Button „Export in PDF“ als PDF – Datei anzeigen lassen oder als PDF-Datei abspeichern.
Berücksichtigung von Besonderheiten
Bei großen familiengerechten Wohnungen mit einer zusätzlichen Toilette oder einem zusätzlichen Bad können Zuschläge von 5 % bis 10 % berücksichtigt werden.
Die Ermittlung der Energiebilanz erfolgt auf Basis von Energieausweisen.
Hinweis
In Bereichen, für die noch keine Standortmiete ermittelt wurde, kann der Mietpreisrechner leider noch nicht verwendet werden.
Navigationswerkzeug
Download
Ansprechpartner & Kontakte
INFORMATIONEN UND BERATUNGEN FÜR IHRE MITGLIEDER:
Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn e.V.
Kontakt
Tel.: 05251 27177
Website: http://haus-und-grund-paderborn.de/
Öffnungszeiten
Dienstags und Donnerstags von 15.00 - 17.30 Uhr
Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V. Geschäftsstelle Paderborn
Kontakt
Tel.: 05251 296721
Website: http://www.mieterbund-owl.de/
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Mo, Mi, Do 13.30 - 17.30 Uhr
Di 13.30 - 19.00 Uhr
ANSPRECHPARTNER BEI DER STADT PADERBORN:
Herr Busse
Amt für Vermessung und Geoinformation
Kontakt
Tel.: 05251 8811684
E-Mail-Adresse: w.bussepaderbornde
Sprechzeiten
Mo - Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Mo - Do 14.00 - 16.00 Uhr
Herr Ahmann
Amt für Vermessung und Geoinformation
Kontakt
Tel.: 05251 8811681
E-Mail-Adresse: r.ahmannPaderbornde
Sprechzeiten
Mo - Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Mo - Do 14.00 - 16.00 Uhr