Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie

Für die Stadt Paderborn wurde eine Lärmaktionsplan erstellt, welcher wiederkehrend überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben wird

Umgebungslärmkartierung

© LANUV NRWLärmkarte (2017) Straßenverkehr 24-Stunden-Pegel

Durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden Lärmkarten für die Stufe III der Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. Diese werden durch die Stadt Paderborn und auf dem Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Bei den Umgebungslärmkarten handelt es sich um strategische Lärmkarten, die auf eine Darstellung der Lärmbelastung großer Gebiete abzielen, hierzu wird in einem 10 mal 10 Meter Raster gerechnet. Dies führt dazu, dass die Karten bei einer gebäudescharfen Betrachtung nur eine begrenzte Genauigkeit aufweisen. Diese Karten erfassen gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr. Als Hauptverkehrsstraßen gelten Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie sonstige grenzüberschreitende Straßen.

Lärmaktionsplan als strategisches Planwerk

© Stadt PaderbornUmgebungslärm in Paderborn

Auf Basis der durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführten Lärmkartierung wurde ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser hat das Ziel den Umgebungslärm wenn möglich zu verhindern und zu verringern um eine erträgliche Belastung zu erhalten.

Durch den Aktionsplan wird nicht allen Lärmproblemen abgeholfen werden können. Die Chancen liegen eher in einem langfristigen und von der Europäischen Union bereits angedachten Lärmmanagement auch im Sinne einer Vorsorge gegen neue Lärmprobleme

Lärmakktionsplan der III. Stufe

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Paderborn den Lärmaktionsplan der III. Stufe gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufgestellt. 

Der LAP mit den dazugehörigen Anhängen kann unter den unten aufgeführten LINKs heruntergeladen werden. Eine Einsicht vor Ort beim Amt für Umweltschutz und Grünflächen, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn während der allgemeinen Dienstzeiten ist ebenfalls möglich.

Lärmaktionsplanung für die Schienenwege des Bundes

Seit dem ersten Januar ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken (30.000 Züge pro Jahr) zuständig. DAS EBA veröffentlicht seinen aktuellen Lärmaktionsplan unter folgendem Link:

Die Erstellung von Lärmaktionsplänen erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Hierzu stellt das EBA eine Informations- und Beteiligungsplattform für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zur Verfügung.