Schulpflegschaft

Uns ist die Zusammenarbeit mit den Eltern ein wichtiges Anliegen, zum Beispiel im Gremium der Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.

In der Regel trifft sich die Schulpflegschaft 2 Mal im Jahr.

Sie wählt aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter*in und die Mitglieder für die Schulkonferenz.

​Die Schulpflegschaft berät über schulische Belange und kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.

​Sie erreichen die Vorsitzenden über die Kontaktdaten der Schule.