Bürger-Begehren und Bürger-Entscheid
Die Bürger können ein Bürger-Begehren machen.
Die Bürger können ein Bürger-Begehren machen.
Dann können die Bürger selbst über eine Sache von der Gemeinde entscheiden.
Das nennt man dann auch: Bürger-Entscheid.
Bürger-Begehren und Bürger-Entscheid sind 2 Stufen.
Sie dürfen bei Gemeinde-Wahlen wählen?
Dann sind Sie Bürger.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 21 Abs. 2 Gemeinde-Ordnung NRW.
1. Stufe – Bürger-Begehren
Sie wollen etwas ändern in der Gemeinde?
Sie wollen über eine Sache selbst entscheiden?
Und nicht den Stadtrat entscheiden lassen?
Dann können Sie ein Bürger-Begehren machen.
Das heißt: Viele Menschen wollen etwas ändern.
Sie müssen zusammen einen Antrag machen.
Die Stadt-Verwaltung prüft das.
Der Rat sagt dann:
Das Bürger-Begehren ist in Ordnung.
Dann spricht der Rat über den Antrag.
Vielleicht sieht der Rat es so wie die Bürger.
Er sagt „ja“ zu dem Antrag.
Dann braucht man den Bürger-Entscheid nicht.
2. Stufe – Bürger-Entscheid
Vielleicht sagt der Rat „nein“ zu dem Bürger-Begehren.
Dann muss es in 3 Monaten einen Bürger-Entscheid geben.
Das heißt: Alle Bürger in der Stadt entscheiden.
Alle Bürger in der Stadt bekommen die Frage zur Entscheidung.
Die Frage ist auf einem Stimm-Zettel.
Die Menschen können dann mit „ja“ oder nein“ stimmen.
Die Entscheidung vom Bürger-Entscheid ist wie eine Entscheidung vom Rat.
Der Rat kann die Entscheidung 2 Jahren nicht ändern.
Das geht nur mit einem neuen Bürger-Entscheid.
So können Sie ein Bürger-Begehren machen:
Sie müssen einen Antrag machen.
Mehrere Personen müssen unterschreiben.
Die Personen müssen Bürger von der Stadt sein.
Sie müssen 3 Vertreter angeben.
Sie und die anderen müssen den Antrag für das Bürger-Begehren schreiben.
Und Sie müssen erklären:
Warum sie den Antrag stellen.
Vielleicht ist das Bürger-Begehren gegen einen Beschluss vom Rat.
Dann müssen Sie den Antrag bis zu 6 Wochen nach dem Beschluss bei der Verwaltung abgeben.
Die Verwaltung muss den Beschluss bekannt machen.
Das heißt:
Der Beschluss steht in der Zeitung und im Internet.
Vielleicht macht die Verwaltung den Beschluss nicht bekannt.
Dann müssen Sie den Antrag bis zu 3 Monate nach der Sitzung vom Rat bei der Verwaltung abgeben.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 26 Gemeinde-Ordnung NRW.
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