Der Winter kann (wieder) kommen

Stadt Paderborn ist gut auf die kalte Jahreszeit vorbereitet.

© ASPDie Einsatzleiter*innen Winterdienst der Stadt Paderborn vor dem Salzberg auf dem Zentralen Bau- und Betriebshof

Montag, 21. November 2022 - Das erste Wochenende mit Schneefällen, Minusgraden und Bodenfrost bot eine winterliche Szenerie für die Eröffnung des Weihnachtsmarktes, aber auch der Stadt Paderborn optimale Testbedingungen für den Winterdienst. So waren in Höhenlagen die ersten Räumfahrzeuge unterwegs und Hauptverkehrswege wurden präventiv mit Feuchtsalz besprüht, um Glatteisbildung vorzubeugen.

Die Vorbereitungen für den Winter wurden durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP), der den Winterdienst koordiniert, schon längst im Vorfeld getroffen. Rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe sind geschult und alle benötigten Einsatz-Fahrzeuge für den Winterdienst vorbereitet. 1.500 Tonnen Salz, 50 Tonnen Split und 60.000 Liter Feuchtsalz sind eingelagert. „Das vergangene Wochenende und die letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass es jederzeit – auch im April oder November – einen heftigen Wintereinbruch geben kann. Der kurze Wintereinbruch nun hat uns gezeigt, wo wir stehen, und was unter Umständen noch verbessert werden kann. Ich bin sehr zufrieden mit dem ersten Einsatz.“, erklärt Dr. Dietmar Regener, ASP-Betriebsleiter.

Weiterhin bittet Regener die Paderborner*innen ihr Verhalten als Verkehrsteilnehmende ganz besonders an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen und mit Glatteis auch dort zu rechnen, wo man sonst immer freie Fahrt gewohnt ist. „Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Autofahrer mittlerweile seine Winterreifen montiert und damit seinen Beitrag für ein sicheres Vorwärtskommen geleistet hat. Aber auch Fußgänger und Radfahrer sollten besonders aufmerksam sein, wenn es frostig wird oder schneit“, erläutert der Winterdienst-Koordinator.

An Grundstückseigentümer werden in jedem Winter ebenfalls Anforderungen gestellt. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 m) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr muss grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurückgeschoben wird.