Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Willkommen bei der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf berät und unterstützt alle schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen im Arbeitsleben in den Fällen, in denen sich Probleme am Arbeitsplatz einstellen.
Dies betrifft sowohl präventiv vermittelnde Aufgaben als auch Beratung und Begleitung im Verfahren ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen.
Die Beratung und Unterstützung bezieht sich auch auf die behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.
Beratungsangebot
Das Beratungsangebot umfasst alle Angelegenheiten von schwerbehinderten Menschen in ihrem beruflichen Umfeld, zum Beispiel
- behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Präventions- und Kündigungsschutzverfahren bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Störungen im Arbeitsverhältnis
- betriebliches Eingliederungsmanagement
und richtet sich insbesondere an:
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder Gleichstellung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können auf Antrag von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden. Gleichgestellt wird, wer infolge seiner Behinderung ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann.
- Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder einstellen möchten
- Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen
- Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Mitarbeitrende in den Unternehmen bzw. Behörden
Leistungen
Zum Ausgleich behindertenbedingter Nachteile können an schwerbehinderte Menschen finanzielle Zuschüsse oder Darlehen gewährt werden, z. B. für:
- technische Arbeitshilfen
- das Erreichen des Arbeitsplatzes (Kfz-Hilfe für Selbstständige und Beamte; bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig)
- die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Arbeitgeber
Arbeitgeber können Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen mit notwendigen technischen Arbeitshilfen erhalten.
Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder gleichgestellt) haben einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), sofern das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Die schwerbehinderte Person kann nicht ohne vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster gekündigt werden. Arbeitgeber müssen die Zustimmung zur Kündigung des schwerbehinderten Mitarbeiters dort beantragen.
Die Stadt Paderborn führt in diesen Verfahren die Sachverhaltsermittlung vor Ort durch. Sowohl die schwerbehinderte Person als auch der Arbeitgeber werden mit dem Ziel einer gütlichen Einigung angehört. Das Inklusionsamt entscheidet aufgrund des ermittelten Sachverhaltes unter Berücksichtigung des Schwerbehinderten- und Arbeitsrechts.
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Kontakt
Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Frau Fortmeier
Anschrift
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn
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Tel.: 05251 8811253
E-Mail-Adresse: fachstelle50paderbornde
Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Frau Martin
Anschrift
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn
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Tel.: 05251 8815029
E-Mail-Adresse: fachstelle50paderbornde
