Corona - Elterninformation
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Situation.
Elterninfo - Wenn mein Kind zuhause erkrankt - Handlungsempfehlung
- Schaubild-Deutsch.pdfPDF-Datei238,43 kB
- Schaubild-Russisch.pdfPDF-Datei24,85 kB
- Schaubild-Serbisch.pdfPDF-Datei225,62 kB
- Schaubild-Tuerkisch-2.pdfPDF-Datei94,31 kB
- Schaubild-Rumaenisch.pdfPDF-Datei241,32 kB
- Schaubild-Englisch.pdfPDF-Datei267,11 kB
- Schaubild-Polnisch.pdfPDF-Datei244,96 kB
- Schaubild-Ungarisch.pdfPDF-Datei212,47 kB
- Schaubild-fuer-Schueler.pdfPDF-Datei158,75 kB
Elternbriefe zum Schulbetrieb ab dem 12.08.2020
Elternbriefe zum Schulbetrieb ab dem 15.06.2020
- Elternbrief-Jahrgang-1-Riemeke-20200605.pdfPDF-Datei447,53 kB
- Elternbrief-Jahrgang-2-Riemeke-20200605.pdfPDF-Datei447,40 kB
- Elternbrief-Sternenklasse-20200605.pdfPDF-Datei447,42 kB
- Elternbrief-Regenbogenklasse20200605.pdfPDF-Datei447,64 kB
- Elternbrief-Jahrgang-3-20200605.pdfPDF-Datei447,57 kB
- Elternbrief-Jahrgang-4-20200605.pdfPDF-Datei447,57 kB
Elternbrief - Schulberatungsstelle
Präsenzunterricht
Kalender
Hygiene Hinweise
OGS Riemeke
Notgruppen
Am 24.04.2020 haben wir eine Schulmail des Ministeriums zu den Notgruppen erhalten. Den passenden Abschnitt haben wir hier abgedruckt. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, wenn Sie Bedarf haben!
Am Wochenende, an Feiertagen und an beweglichen Ferientagen, ebenso an Pfingstdienstag, findet keine Notbetreuung statt.
II. Notbetreuung
1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
Informationen des Ministeriums zu Notgruppen
Elternbriefe
Elternbrief Ministerium
Informationen vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Unter diesem Link finden Sie wichtige Informationen.