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Beurlaubung

In begründeten Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Unterricht beurlaubt werden.

Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen sowie das entsprechende Antragsformular.

Beurlaubung von Schülerinnen und SchülernPDF-Datei115,98 kB
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