Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Paderborn ist bemüht, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) stehen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.paderborn.de und die städtischen Microsites:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW weitestgehend vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert. 

Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht derzeit auf einer Bewertung aus dem Jahr 2021 .

Als die Internetseite 2017 neugestaltet und strukturiert wurde, hat sie die damals relevanten Tests auf Barrierefreiheit im vollem Umfang bestanden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern und bemühen uns um eine Behebung bestehender Barrieren. 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie finden in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit.

Außerdem können Sie die verantwortliche Kontaktperson telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im März 2021 erstellt.

Eye-Able

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com