Höranlage

Im Zuge des Inklusionsprozesses hat das Sozialamt eine mobile FM-Anlage (Höranlage) angeschafft.

Die Höranlage kann künftig allen städtischen Organisationseinheiten für die Durchführung von Gruppenveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, um die Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung - Schwerhörige, Hörgeräteträger und Träger von Cochlea-Implantaten - an diesen Veranstaltungen zu gewährleisten.  

Einsatzmöglichkeiten für die Anlage können Veranstaltungen jeglicher Art sein (z. B. Besprechungen, Vorträge, Diskussionsrunden, Kurse, Aufführungen, Führungen, Sitzungen u. .s.w.). 

Die Höranlage ist kabellos überall einsetzbar. Ein Koffer dient als Aufbewahrungsort für die gesamte Höranlage, die aus einem Sender und 10 Empfängern besteht. Der Koffer ist gleichzeitig Ladestation für Empfänger und Sender. Die Höranlage kann auch mit vier Sendern betrieben werden (Aufbewahrung in einem zusätzlichen Koffer).