Integrationsrat

Die politische Vertretung von Migrant*innen erfolgt in den Kommunen durch den Integrationsrat.

Allgemeine Informationen

1994 wurde erstmals die Einrichtung von Ausländerbeiräten in die Gemeindeordnung NRW aufgenommen.
Ab 2006 nannte sich das Gremium Migrationsbeirat.
Im Juni 2009 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen die Gemeindeordnung geändert. Jetzt erfolgt die politische Vertretung von Migrant*innen in den Kommunen durch den Integrationsrat.
Der Integrationsrat setzt sich für Themen von Migrant*innen ein.

Wahl des Integrationsrates

Der Integrationsrat wir alle fünf Jahre gewählt. Die letzte Wahl des Integrationsrates fand am 13. September 2020 in Paderborn statt.

Zusammensetzung des Integrationsrats

Der Integrationsrat der Stadt Paderborn besteht aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern. Davon sind 15 direkt gewählte Mitglieder und sieben Ratsmitglieder.

Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreter*innen und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht.

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Paderborner Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates, seiner Gremien und der Bezirksvertretungen.

Die Geschäftsführung ist im Integrationsbüro des Sozialamtes der Stadt Paderborn angesiedelt.

Vorsitzende des Integrationsrates

© Stadt PaderbornRecep Alpan - Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Paderborn

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