Virtuelles Rathaus
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Gewerbezentralregister (Auskunft an private Personen)Symbol für eine Dienstleistung

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Paderborn gemeldet sind (auch beim Zweitwohnsitz).

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = für private Zwecke
- Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Adresse

Postanschrift

Stadtverwaltung Paderborn
Einwohneramt
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Unsere Standorte haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter "Zusätzliche Informationen" bzw. "Kontakt"!