Elternmitwirkung

Ihre Mithilfe und Ihre Ideen sind uns wichtig!

An der Grundschule Marienloh beteiligen sich die Eltern engagiert am Schulleben.
Sie unterstützen und begleiten Wanderungen und Klassenfahrten sowie eine Reihe schulischer Projekte, z.B. den WalkingBus, die Radfahrausbildung und -prüfung, Schulfeste und Feiern.

Darüber hinaus beraten Eltern in den entsprechenden Gremien über gemeinsame Vereinbarungen.

Dies sind die Mitwirkungsorgane der Eltern:
die Klassenpflegschaft
die Schulpflegschaft
die Schulkonferenz.

Aus dem Schulgesetz für das Land NRW (2006):
Die Klassenpflegschaft wird gebildet aus den Eltern einer Klasse. Sie dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt beratend an den Sitzungen teil.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungarbeit der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft berät über Themen wie z.B. erzieherische Vereinbarungen, Organisation von Schulveranstaltungen, Betreuung, Bestellung von Schulbüchern.

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. An unserer Schule besteht die Schulkonferenz aus drei Elternvertretern sowie drei Lehrervertretern und der Schulleiterin.