Weihnachtsmarkt 2026
Historische Kulisse, liebevoll dekoriertes Ambiente und romantische Beleuchtung: Der Paderborner Weihnachtsmarkt überzeugt mit besonderem Flair und faszinierender Atmosphäre.
Gesucht werden Anbieter von kunstgewerblichen, historischen, nostalgischen, weihnachtlichen und kulinarischen Artikeln. Anbieter mit selbst erzeugten Waren bzw. Anbieter, die ihre Produkte im Stand herstellen, werden bevorzugt. Auf Wunsch kann die Stadt Paderborn für Kunsthandwerker gegen Entgelt eine Miethütte zur Verfügung stellen. Schausteller mit kleinflächigen weihnachtsmarkttypischen Betrieben (z.B. nostalgische Fahrgeschäfte) werden ebenfalls gesucht.
Der Weihnachtsmarkt findet auf dem Markt-/Domplatz sowie dem Rathausplatz und ferner in den Fußgängerzonen Westernstr., Marienplatz, Neuer Platz (Privatfläche ohne Bewerbungsmöglichkeit), Schildern, in einem kleinen Teilbereich vom Kamp direkt vor der Marktkirche, auf dem Vorplatz der Marktkirche (Privatfläche ohne Bewerbungsmöglichkeit) und auf dem Jühenplatz statt und wird gem. § 69 GewO als Jahrmarkt gem. § 68 Absatz 2 GewO festgesetzt. Die genaue räumliche Ausdehnung der Veranstaltungsfläche ergibt sich aus dem unten herunterladbaren Plan. Gegenstand des Jahrmarktes ist der Verkauf von Waren aller Art mit Beschränkung auf einen weihnachtlichen Bezug im weiteren Sinne sowie schaustellerische Tätigkeiten mit Beschränkung auf Karussellbetriebe und Betriebe mit weihnachtlichem Bezug (z.B. Rodelbahnen, Schlittschuhbahnen). Der Weihnachtsmarkt beginnt am 20. November 2026 und endet am 23. Dezember 2026. Der Weihnachtsmarkt ist werktags und sonntags von 11.00 – 21.00 Uhr, freitags und samstags von 11.00 – 22.00 Uhr geöffnet. Betrieben mit kunstgewerblichen und weihnachtlichen Artikeln sowie den Fahrgeschäften ist es gestattet, das Geschäft bereits um 20.00 Uhr zu schließen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels eines Online-Formulars (siehe Link im nachfolgenden Abschnitt) zuzusenden.
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Bewerbung gemacht werden. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ist der unten auf der Seite zum Download bereitgestellte schriftliche Vordruck zu verwenden.
Bewerbungen ohne Verwendung des Online-Formulars bzw. des schriftlichen Vordruckes gelten als nicht vollständig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Formlose Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der schriftliche Vordruck auch postalisch durch die Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt werden. Neben der Beschleunigung des Verfahrens und der Einsparung natürlicher Ressourcen bietet Ihnen die elektronische Bewerbung auch die Sicherheit, dass Ihre Bewerbung bei der Stadt Paderborn eingegangen ist. Sie haben nach dem Abschluss aller erforderlichen Eingaben die Möglichkeit, eine Einreichungsbestätigung herunterzuladen. Etwaige Nachfragen können entfallen.
Die Bewerbungsfrist für die Veranstaltung im Jahr 2026 endet am 1. April 2026. Maßgeblich ist das Eingangsdatum in der Verwaltung. Eine spätere Ergänzung der eingereichten Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich, da im Anschluss an die Frist direkt mit der Auswahl der Geschäfte begonnen wird.
Verspätete Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Für jedes Geschäft ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung sind die im Online-Formular bzw. schriftlichen Antragsvordruck aufgelisteten Nachweise beizufügen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular:
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber:
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben gem. § 70 Absatz 1 der Gewerbeordnung nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Zulassung. Dieser Zulassungsanspruch wird aber durch § 70 Absatz 3 der Gewerbeordnung in der Weise modifiziert, dass Bewerberinnen und Bewerber aus sachlichen Gründen zurückgewiesen werden können.
Die Auswahl der entsprechenden Geschäfte erfolgt im Einklang mit der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) in der Stadt Paderborn. Weitere Informationen können Sie direkt der Marktsatzung entnehmen, welche Sie über den unten auf der Seite befindlichen Link einsehen können.
Die Marktsatzung regelt zudem den genauen Inhalt der Bewerbungsunterlagen sowie den Ablauf des Verfahrens, damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Geschäfte gewährleistet wird.
Zulassungsverfahren:
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. Zulassungen ergehen ausschließlich durch Bescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Herr Matthias Amediek
Frau Sandra Hinz
Herr Jürgen Klenke
Frau Luft
Kontakt
Tel.: 05251 8811357
E-Mail-Adresse: m.luftpaderbornde
Sprechzeiten
montags, mittwochs, donnerstags
Weitere Informationen:
- Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gebührensatzung für die Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltungsfläche des WeihnachtsmarktesPDF-Datei2,74 MB
- Schriftlicher Antragsvordruck für den Weihnachtsmarkt 2026 für den Versand auf dem Postweg bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Ausnahme von der Pflicht der elektronischen BewerbungPDF-Datei150,87 kB
- Aktuelle und allgemeine Informationen zum Paderborner Weihnachtsmarkt
