Früherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen

Die Früherkennung hilft Krankheiten zu vermeiden. Deshalb sollten die Untersuchungen zur Früherkennung Pflichttermine für alle Eltern und Kinder sein.

Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern ein gelbes Untersuchungsheft. In diesem Heft werden alle Früherkennungsuntersuchungen festgehalten, deshalb sollte es immer gut aufgehoben werden. Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren laufen unter den Abkürzungen „U1“ bis „U9“. Dazu kommt noch die J-Untersuchung für Jugendliche. Die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt.

Mit dem Gesundheitscheck für Babys wird die körperliche, geistige und soziale Entwicklung der Kinder überprüft. Eventuelle Fehlentwicklungen können so frühzeitig erfasst und behandelt werden. Viele Gesundheitsstörungen, die bei Kindern auftreten, legen den Grundstein für schwerwiegende Erkrankungen im Erwachsenenalter. Die Untersuchungen sind also ein wesentlicher Baustein, um die Gesundheit zu schützen.

Weil sie so wichtig sind, gilt in Nordrhein-Westfalen eine Meldepflicht für Früherkennungsuntersuchungen. Die Ärzte teilen dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit(LIGA) mit, welche Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben.

Eltern, die mit ihren Kindern einen Termin einer „U-Untersuchung“ verpasst haben, werden daraufhin von dem Landesinstitut an den wichtigen Arztbesuch erinnert. Erst wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt, besucht eine MitarbeiterIn aus dem Jugendamt die Familie.

 

Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 und J2

U1: direkt nach der Geburt
Untersuchung u. a. von Herz und Lunge, Sauerstoffgehalt des Blutes, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexen

U2: dritter bis zehnter Lebenstag 
Erste Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß – u. a. Organe, Geschlechtsteile, Haut, Knochen, Nervensystem, Hüftgelenk, Stoffwechsel

U3: vierte bis sechste Lebenswoche 
Untersuchung u. a. von Körperfunktionen, Hörvermögen, Bewegungsverhalten, Ernährungszustand, Gewicht vollendeter zweiter Monat gegebenfalls erste Impfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung, Hepatitis B)

U4: dritter bis vierter Lebensmonat 
Gründliche Untersuchung – u. a. von Organen und Geschlechtsteilen, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, der allgemeinen Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens   
Zweite Impfung (siehe U3)
Vollendeter vierter Monat dritte Impfung (siehe U4)

U5: sechster bis siebter Lebensmonat
Überprüfung u. a. der Beweglichkeit und Körperbeherrschung, des Hör- und Sehvermögens
Gegebenenfalls Wiederholungsimpfung

U6: zehnter bis zwölfter Lebensmonat 
Untersuchung u. a. der Körperfunktionen, der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung, Sprachentwicklung, Hör- und Sehtest sowie Hinweise zur Zahnpflege
MMR (Masern, Mumps, Röteln) Impfung, gegebenenfalls Wiederholungsimpfung

U7: 21. bis 24. Lebensmonat 
Die so genannte Zweijahres-Untersuchung: u. a. Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung 
MMR Wiederholungsimpfung

U7a: 2 Jahre und 10 Monate bis 3 Jahre
Sehtest, Sprachentwicklung, gründliche körperliche Untersuchung, Überprüfung des Impfstatus/ggf. Schutzimpfung

U8: dreieinhalb bis vier Jahre 
Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, des Hör- und Sehvermögens, der Sprachentwicklung, Kontaktfähigkeit, Selbstständigkeit und Körperbeherrschung, Überprüfung des Impfstatus

U9: ca. fünf Jahre
Umfangreiche Prüfung von Kopf bis Fuß: Organfunktionen, Seh- und Hörvermögen, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, geistige, seelische und soziale Entwicklung, Sprachvermögen. Mit der U 9 findet eine erste Einschätzung statt, wann das Kind schulfähig ist.
Prüfung des Impfpasses auf Vollständigkeit

U10: von 7 bis 8 Jahren
Schwerpunkte und Ziele der Untersuchung sind zum Beispiel:

  • Entwicklungsstörungen (zum Beispiel Lese-Rechtschreib-Schwäche)
  • Schulleistungsstörungen
  • Störungen der motorischen Entwicklung
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen (zum Beispiel ADHS)
  • Zahn-, Mund-, Kieferanomalien
  • Überprüfung des Impfstatus

U11: mit 9 bis 10 Jahren
Schwerpunkte und Ziele der Untersuchung sind zum Beispiel:

  • Schulleistungsstörungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Zahn-, Mund-, Kieferanomalien
  • Überprüfung des Impfstatus

J1: zwischen 12 und 14 Jahren

  • Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
  • Kontrolle des Impfstatus

J2: von 16 bis 17 Jahren
Die J2 umfasst ebenfalls eine differenzierte Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und eine klinisch-körperliche Untersuchung.

Schwerpunkte der letzten Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung bei Sozialisations- und Verhaltensstörungen sowie bei Pubertäts- und Sexualitätsstörungen.

Weitere Inhalte der Untersuchung und Prävention sind zum Beispiel:

  • Haltungsstörungen
  • Diabetes-Vorsorge
  • Kropfbildung
  • Überprüfung des Impfstatus

Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Untersuchung ist die begleitende Beratung bei der Berufswahl, die dem Jugendlichen Hinweise und Unterstützung bieten soll.