Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Stadtverwaltung

Die Gleichstellungsstelle: Ansprechpartnerin für alle Beschäftigten der Stadt Paderborn

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Die Zielsetzung und der gesetzliche Auftrag der Gleichstellungsstelle ist die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, geschlechtsbedingte Ungleichbehandlungen abzubauen. Das Aufgabengebiet „Gleichstellung“ ist vielfältig und betrifft zahlreiche Beschäftigte in unterschiedlichen Lebenssituationen. Ein wichtiges und zudem gesetzlich verankertes Ziel ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.

Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten

In dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) sind die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Verwaltung verbindlich festgelegt. Eckpunkte dieses Gesetzes sind:  

  • Die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Ausführung des LGG sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichbehandlung von Frau und Mann haben oder haben können, dies gilt insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen
  • die Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines differenzierten Gleichstellungsplans
  • die Entwicklung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen
  • das Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten gegen geplante Maßnahmen der Verwaltung.
     

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW

Das Landesgleichstellungsgesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Kontakt

Gleichstellungsstellungsbeauftragte

Dagmar Drüke

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Kontakt

Tel.: 05251 8811950
E-Mail-Adresse: d.druekepaderbornde