Angebot und Ziele der Gleichstellung

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Der Lebensalltag sieht jedoch häufig anders aus. Denn tatsächlich sind Frauen auch heute noch in vielen Bereichen unserer Gesellschaft schlechter gestellt als Männer.