Informationen zur Schulanmeldung

Für die Schulanmeldung benötigen Sie einen Termin. Mit dem Schreiben der Stadt Paderborn haben Sie die Möglichkeit bekommen einen Termin online zu buchen.

Der erste Infoabend findet in diesem Jahr am 07.10.26 um 19.00 Uhr statt.

Wann kann ich mein Kind an der Marienschule anmelden?                             

Sie können Ihr Kind nach Terminvereinbarung an folgenden Tagen anmelden:

Montag,      12.10.2026      von 9-12 Uhr und 15-17.30 Uhr   
Dienstag,    13.10.2026      von 9-12 Uhr und 15-17.30 Uhr
Mittwoch,    14.10.2026      von 9-12 Uhr


Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

1. Ihr Kind
2. Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
3. Schriftliche Benachrichtigung des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Paderborn (wenn erhalten)
4. ausgefüllter Anmeldebogen
5. Die Kinder der Bildungshaus-Partner haben schon ein Schulkinderheft erstellt. Bringen Sie das bitte zur Anmeldung mit. Wenn ihr Kind eine andere Kita besucht, könnten Sie sich unser Schulkinderheft herunterladen und mit Ihrem Kind gemeinsam anschauen und ausfüllen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir darüber mit Ihrem Kind gut ins Gespräch kommen können. Vielen Dank!
6. Impfpass, sofern Ihr Kind keine KiTa besucht hat.                              

Wann muss mein Kind zur Schuluntersuchung?
Die Schuluntersuchung wird beim Gesundheitsamt (Kreis Paderborn) durchgeführt. Hier erhalten Sie nach der Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule vom Kreis Paderborn eine gesonderte Einladung.

Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf
Diese Kinder werden wie alle anderen Kinder auch bei der Grundschule angemeldet. Die erforderlichen Maßnahmen werden von der Schulleitung  eingeleitet. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann beispielsweise in folgenden Bereichen bestehen: Lernhilfe, Körperbehinderung, Sprachbehinderung, Hörschädigung, Sehbehinderung.

Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Der bisher auf den 30. Juni festgelegte Stichtag wird auf den 30. September verschoben. Alle Kinder, die an diesem Tag das 6. Lebensjahr vollenden, gelten in Nordrhein-Westfalen als schulpflichtig.

Jüngere Kinder, die von den Eltern für schulfähig gehalten werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag kann bei der nächstgelegenen Grundschule oder jeder anderen Grundschule gestellt werden. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet dann die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.