Die UN-Behindertenrechtskonvention (Öffnet in einem neuen Tab) ist zentraler Ausgangspunkt des Inklusionsprozesses. Dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar und hat in Deutschland Gesetzesstatus.
Mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz (Öffnet in einem neuen Tab) werden die wesentlichen Grundsätze im Zusammenhang mit den Anforderungen des allgemeinen Teils der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen landesrechtlich verankert.
Weitergehende rechtliche Grundlagen sind das Sozialgesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) IX Rehabilitation und Teilhabe sowie das Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe (insbesondere das Kapitel Eingliederungshilfe).
Das Bundesteilhabegesetz (Öffnet in einem neuen Tab) hat zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.