Behindertenkoordination

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) verfolgt das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.

Menschen mit Behinderungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.

In der Begründung zum BGG NRW wurde ausgeführt, dass auch auf örtlicher Ebene es von Bedeutung sei, dass eine Person die Interessen behinderter Menschen wahrnehme und durchsetze, auf Benachteiligungen acht und auf deren Abbau hinwirke.

Durch Änderung der Hauptsatzung der Stadt Paderborn wurde im Jahr 2006 ein hauptamtlicher Behindertenkoordinator bestellt.

Aufgaben der Behindertenkoordination

Die Behindertenkoordination umfasst folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung von betroffenen Schwerbehinderten als auch von Vereinen, Gruppen und Verbänden in ihren Bemühungen, die Belange der Behinderten möglichst zu beachten bzw. deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch Verbesserungen in allen Lebensbereichen zu erleichtern.
  • Sie wahrt die Belange der Menschen mit Behinderung, zur Verwirklichung ihrer Gleichstellung und einer umfassenden Teilhabe.
  • nimmt Anregungen der Bürger*innen und Einwohner*innen zu den Belangen von Menschen mit Behinderung und zur Barrierefreiheit der Stadt entgegen

SCHWERBEHINDERTENANGELEGENHEIT / FACHSTELLE „BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF“

Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" berät alle behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen. Die Beratungen umfassen grundsätzlich alle Bereiche des täglichen Lebens. Ggf. kann an zuständige bzw. kompetente Stellen verwiesen werden.

Weiter erfolgt eine Beratung und Unterstützung in Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. 

Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" berät und unterstützt alle schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen, die im Erwerbsleben stehen, in den Fällen, in denen sich Probleme am Arbeitsplatz einstellen.

Sie berät und vermittelt bei Problemen am Arbeitsplatz im zwischenmenschlichen Bereich (behinderungsbedingte Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten).

Sofern sich schwerwiegende Problemstellungen ergeben (psychische Erkrankungen, Blindheit, Taubheit oder hochgradige Sehschwäche), können Fachkräfte des Integrationsfachdienstes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eingeschaltet werden.Neben den beratenden Unterstützungen können bei behinderungsbedingtem Bedarf Arbeitsplatz gestaltende Maßnahmen erörtert und abgestimmt werden. Die behinderungsbedingten Mehrkosten des Arbeitgebers können durch Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Entsprechende Förderanträge und entscheidungsrelevante Unterlagen sind im Einzelfall mit der Fachstelle abzustimmen.

Kontakt

Behindertenkoordination & Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf

Sozialamt

Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf

Sozialamt