Allgemeine Informationen

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet im § 26 den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden.

Beispiele sind:
- Sanierung des Hallenbades
- Verlegung einer Bushaltestelle
- Verkehrsberuhigte Innenstadt
- Standort einer Grundschule



Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Durch die Artikel 67a, 68 und 69 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich auf Landesebene in die Gesetzgebung einzubringen.

Beispiele sind:
- Wiedereinführung des Abi´s nach 13 Jahren am Gymnasium - G9 jetzt!
- Volksbegehren gegen die Kooperative Schule