Allgemeine Informationen zur Europawahl

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Wahl des Europäischen Parlaments und die Ergebnisse der vorangegangenen Wahlen.

Allgemeine Informationen

Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments:
Das derzeitige 9. Europäische Parlament wurde am 26. Mai 2019 gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten. Die nächste Wahl erfolgt am 09.06.2024.

Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

Ergebnisse der bisherigen Wahlen

Einteilung des Wahlgebietes und Wahlrechtsgrundsätze

Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet bei der Europawahl ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die 16 Bundesländer haben wahltechnisch insoweit Bedeutung, dass Wahlvorschläge der Parteien entweder gemeinsam für alle Länder auf einer Bundesliste oder als Landeslisten, die auf Bundesebene als verbunden gelten, eingereicht werden können. Der Stimmzettel sieht daher in jedem Land anders aus.

Wahlkreise, in denen wie bei Bundestagswahlen Kandidaten direkt gewählt werden können, gibt es bei Europawahlen nicht. Das Wahlgebiet ist in allgemeine und Sonder-Wahlbezirke eingeteilt, die von den Gemeindebehörden gebildet werden. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

Kein Wahlbezirk soll mehr als 2 500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Aus diesem Grund wurde das Paderborner Stadtgebiet in 64 Stimmbezirke eingeteilt.

Wahlsystem:
Listenwahl nach Grundsätzen der Verhältniswahl

Stimmabgabe:
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.

Ermittlung des Wahlergebnisses:
Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague Schepers Verfahren)

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Wohnung angemeldet waren oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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