Wahlhelfer*innen gesucht

© Stadt Paderborn

Für die Durchführung der Landtagswahl NRW am 15. Mai 2022 können Sie sich bei der Stadt Paderborn als Wahlhelfer*in bewerben. Derzeit sind jedoch alle Plätze besetzt. Gerne nehmen wir Sie auf eine Reserveliste mit auf, dabei ist eine flexible Einsatzbereitschaft von Vorteil.

Voraussetzung für die Einberufung in den Wahlvorstand ist ein Mindestalter von 18 Jahren, die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen.

1. Im Wahllokal treffen sich alle Wahlhelfer*innen am Wahlsonntag um 7.30 Uhr. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Wahl geöffnet. Nach Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr erfolgt die Stimmenauszählung durch den gesamten Wahlvorstand. Für die Mitarbeit im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld von 50 Euro gezahlt.

2. Die Wahlhelfer*innen zur Briefwahlauszählung treffen sich um 15.30 Uhr im Schützenhof Paderborn (Schützenplatz 1, 33102 Paderborn). Hier erfolgt nach einer Einweisung und Vorbereitung ab 18.00 Uhr die Auszählung der Briefwahlstimmen. Für den Einsatz im Briefwahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld von 40 Euro gezahlt.

Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer*in haben und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich HIER (Öffnet in einem neuen Tab) online bewerben. 

Gerne können Sie bei Ihrer Bewerbung einen gewünschten Einsatzbereich angeben. Das Wahlamt wird versuchen Ihren Wunsch zu berücksichtigen.