Brandmeldeanlagen, Gebäudefunk & Feuerwehrschlüsseldepots

Hier erfahren Sie mehr über Brandmeldeanlagen, die zur Feuerwehr der Stadt Paderborn aufgeschaltet werden und über den gewaltfreien Angriffsweg für die Feuerwehr zu Ihrem Objekt.

© Stadt Paderborn

Brandmeldeanlagen gem. DIN 14675

In der Regel ist die zur Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlage eine Auflage, die sich aus dem Bauschein zu einer Baugenehmigung ergibt.

Die Planung einer Brandmeldeanlage hat gemäß DIN VDE 0833 T 2 einvernehmlich mit der zuständigen Feuerwehr und dem Errichter der Brandmeldeanlage zu erfolgen.

Insbesondere der zukünftige Standort des Anlaufpunktes der Feuerwehr an der baulichen Anlage und damit die Örtlichkeiten des Feuerwehrschlüsseldepots und des Feuerwehrinformationszentrums (FIZ) müssen mit der Feuerwehr Paderborn, Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr, in der Planungsphase abgestimmt werden.
Das Feuerwehrinformationszentrum muss aus einem roten doppelflügeligen Schrank bestehen(s. Abbildung oben) in dem das Feuerwehranzeigetableau, das Feuerwehrbedienfeld sowie die Feuerwehrlaufkarten (Öffnet in einem neuen Tab) unterzubringen sind.

Details zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Paderborn sind in den "Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehren im Kreis Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)" geregelt.

Die Aufschaltbedingungen sollen zu einer Gleichbehandlung aller aufgeschalteten baulichen Anlagen im Stadtgebiet Paderborn führen und gleichzeitig der Feuerwehr ermöglichen vom Eintreffen an der Einsatzstelle bis zum Eintreffen an der auslösenden Stelle in oder an der baulichen Anlage das entstehende Zeitfenster so klein wie möglich zu halten.