Schulische Bildung und Betreuung

Alle Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig. Die Schullaufbahn eines Kindes beginnt im Regelfall mit der Einschulung in eine Grundschule (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule). Nach dem 4. Schuljahr wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule.

Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogischen Förderung, für diese Kinder gibt es Förderschulen oder Integrationsklassen in den Grundschulen und weiterführenden Schulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, wie z. B. Lernen oder Sprache.

Schon in den Grund- und Förderschulen gibt es über die Schulzeit hinaus individuelle Betreuungsmöglichkeiten um den Kindern mehr Bildungschancen zu eröffnen und den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den Ganztagsangeboten gehören Förder- und Freizeitangebote, Arbeitsgemeinschaften, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle Angebote.

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