Verstärkerprogramme und Erziehungs-/ Ordnungsmaßnahmen
Verstärker- und Belohnungssysteme ebenso wie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden nach Bedarf eingesetzt.
Verstärkerprogramme
Verstärker- und Belohnungssysteme werden bei Bedarf eingesetzt. Um über Verstärkerprogramme zu sprechen und Unterstützung für die Kinder zu geben, spricht die Lehrkraft und ggf. auch die Schulleitung mit den Kindern. Wir wollen die Kinder vor allem durch das Verstärken des richtigen Verhaltens (z.B. durch den Lachgesichter- Pass, Klasse- Kinder- Spiel) ermutigen. Verstärkerprogramme sollten immer individuell auf die Bedürfnisse des Kindes angepasst sein.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Im Sinne einer guten und gesunden Schule für alle ist es sehr wichtig, dass grenzüberschreitendes, verletzendes und die Schulgemeinschaft beschädigendes Verhalten nicht toleriert werden.
Diskriminierendes und ausgrenzendes Verhalten jedes an Schule Beteiligten wird nicht geduldet.
Dazu sind Interventionsmaßnahmen, Gespräche und Unterstützungsmaßnahmen etabliert, die oberste Priorität haben. Insbesondere die Schulseelsorger*in, die Schulsozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen arbeiten dazu mit den Kindern, Lehrkräfte, Mitarbeiter*innen und Eltern bei Bedarf intensiv. Weiterführende, kooperative Beratungen und Unterstützungen des Jugendamtes, der schulpsychologischen Beratungsstelle, anderer Beratungsstellen u.ä. sind selbstverständlich.
Gelegentlich ist es notwendig, sofort Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen, um einen reibungslosen weiteren Ablauf des Schullebens zu gewährleisten.
Daher gibt es folgende Absprachen zu sofortigen bzw. längerfristigen Erziehungsmaßnahmen:
- Sofortiges Wechseln in einen anderen Klassenraum mit Erledigung gestellter Aufgaben für diesen Schultag:
Die Lehrkraft kann das anordnen. Die Schulleitung muss informiert werden. Die Eltern werden durch Kurznotiz durch die Lehrkraft, die es angeordnet hat, informiert.
Bei wiederholtem Vorkommen dieser Maßnahme wird ein Gespräch mit Kind, Eltern und Lehrkraft sowie Schulleitung geführt und der Ausschluss vom Unterricht, ggf. auch für mehrere Tage, angekündigt. - Ausschluss vom Unterricht, nach Rücksprache mit den Eltern und Ankündigung:
Diese Maßnahme wird nur von der Schulleitung angeordnet und in einem Brief an die Eltern festgehalten. - Längerfristiger Ausschluss vom Unterricht, nach Rücksprache mit den Eltern:
Diese Maßnahme wird nur von der Schulleitung angeordnet und in einem Brief an die Eltern festgehalten. - Schriftlicher Verweis: Diese außerordentliche Maßnahme wird nur von der Schulleitung angeordnet und wird vorher angekündigt, es erfolgt ein Vermerk in der Akte durch die Schulleitung und eine Information des Schulamtes.
