Brandmeisteranwärter*in (m/w/d)

Die Feuerwehr Paderborn ist für den Feuerschutz, die Hilfeleistung und den Rettungsdienst in der Stadt Paderborn zuständig. Dazu stehen zurzeit ca. 320 hauptamtliche Kräfte und ca. 400 freiwillige Feuerwehrangehörige zur Verfügung.

Was bietet die Stadt Paderborn?

Die Stadt Paderborn bietet Ihnen zum 01.10.2027 eine qualifizierte Ausbildung zum/zur Städt. Brandmeister*in in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst).

Neben der Planung und Durchführung der Ausbildung im Bereich Brandschutz führt die Feuerwehr Paderborn auch die Ausbildung und Fortbildung des Einsatzpersonals im Bereich Rettungsdienst an der eigenen staatlich anerkannten Rettungsdienstschule durch.

Während der Ausbildung stehen Ansprechpartner*innen zur Verfügung, die immer ein offenes Ohr für Sie haben: Ausbildungsbeauftrage, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Beratungsstelle für Beschäftigte, Gleichstellungsstelle u.v.m.

Was ist Einstellungsvoraussetzung?

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
  • mindestens erster Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Berufsausbildung bzw. Gesell*innenprüfung
  • gesundheitliche und charakterliche Eignung für den Dienst in der Feuerwehr und Beamt*innenlaufbahn
  • erfolgreiche Ablegung des körperlichen Eignungstestes für den feuerwehrtechnischen Dienst im Land NRW (die Anforderungen sind im unteren Bereich dieser Seite zum Download bereitgestellt)
  • Bereitschaft zur Ableistung der Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in
  • Nachweis über den Erwerb eines deutschen Schwimmabzeichens, nicht älter als 2 Jahre (mindestens Bronze),
  • Nachweis des Führerscheins der Klasse B und Bereitschaft zur Ablegung der Klassen C / CE
  • Beamt*innenrechtliche Höchstaltersgrenze zum Einstellungstermin wurde noch nicht erreicht

Wie verläuft die Ausbildung?

Die 18-monatige Ausbildung und der spätere Einsatz erfolgen in den Feuerwachen Süd und Nord sowie in der Rettungswache Schloß Neuhaus.

Das Tätigkeitsfeld der Städt. Brandmeisteranwärter*innen umfasst neben dem abwehrenden Brandschutz auch den Einsatz im Krankentransport und Rettungsdienst.

Die Ausbildung ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  • Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang
  • Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in gemäß RettAPO
  • Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum
  • Vorbereitungslehrgang und Laufbahnprüfung

Folgende Themengebiete werden in der Ausbildung behandelt:

  • Allgemeine und fachbezogene Grundlagen (z.B. Beamtenrecht, Organisation der Feuerwehr, Grundlagen der Physik, Brand- und Löschlehre, Baukunde)
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Ausbildung zum/ zur Atemschutzgeräteträger*in
  • Einsatzlehre (z.B. Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung)
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Sprechfunkausbildung
  • Gefährliche Stoffe und Güter (radioaktive, biologische und chemische Stoffe)
  • Maschinist*innenausbildung
  • Fahrer*innenausbildung (Führerschein C und CE)
  • Rettungssanitäter*innenausbildung
  • Dienstsport

Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehr-technischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP1.2-Feu).

Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung und Bewährung in der beamtenrechtlichen Probezeit erfolgt in der Regel eine weitere Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Notfallsanitäter*in.

Was verdiene ich während der Ausbildung?

Die Bezüge der Anwärter*innen betragen in den 18 Monaten des Vorbereitungsdienstes derzeit monatlich 1.559,78 EUR (brutto).

Darüber hinaus wird aktuell zusätzlich ein Anwärter*innensonderzuschlag pro Monat in Höhe von 90 % der Anwärter*innenbezüge gezahlt, zurzeit 1.403,80 EUR (brutto). Der Erlass des Innenministeriums NRW sieht diese Regelung zunächst befristet bis zum 31.12.2027 vor.  

Hinzu kommen nach dem ersten Dienstjahr die Feuerwehrzulage, sowie auf Antrag vermögenswirksame Leistungen. Je nach Familienstand (verheiratet, Kind(er)) wird ein Familienzuschlag gewährt.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Für Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Eley vom Haupt- und Personalamt (Tel. 05251/88-11178). Sie können auch eine E-Mail schreiben: ausbildungpaderbornde.

Für weitere Auskünfte zur Ausbildung steht Ihnen Herr Mollemeier von der Feuerwehr (Tel. 05251/88-7130, E-Mail j.mollemeierpaderbornde) gerne zur Verfügung.

WIE LÄUFT DES AUSWAHLVERFAHREN AB?

Einstellungstermin: 01.10.2027

Bewerbungszeitraum: 17.09.2026 - 09.11.2026

schriftliche Eignungstest: Dezember 2026 über ein Onlineverfahren

körperlicher Eignungstest: Februar 2027 

Vorstellungsgespräche und handwerklicher Eignungstest: voraussichtlich April 2027           

Die endgültige Einstellungszusage wird nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung ausgesprochen.

Weitere Infos