Infos zur neuen Coronaschutzverodnung
Die aktuellen Corona-Regelungen
Aktuelles
Stand 03. April 2022
In der neuen CoronaSchVO NRW wird die Möglichkeit geschaffen, das Hausrecht auszuüben und bestimmte Beschränkungen wie Masken- oder Testpflicht aufrechtzuerhalten.
Die Musikschule Paderborn lehnt sich an die Stadtverwaltung an und nimmt von ihrem Hausrecht gebrauch.
Im Musikschulgebäude und den Zweigstellen gilt somit weiter eine Maskenpflicht.