Allgemeine Informationen zur Landtagswahl

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Landtagswahl und die Ergebnisse der vorangegangenen Wahlen.

Allgemeine Informationen

Wahl der Mitglieder des Landtages in Nordrhein-Westfalen:

Am 14. Mai 2017 wurde der 17. nordrhein-westfälische Landtag mit insgesamt 199 Abgeordneten gewählt.

Neben den 128 erfolgreichen Wahlkreisbewerberinnen und -bewerbern, die direkt ins Parlament gewählt wurden, erhielten weitere 71 Bewerberinnen und Bewerber aus den Landeslisten ein Mandat im Landtag.

Ergebnisse der bisherigen Wahlen

Einteilung des Wahlgebietes und Wahlrechtsgrundsätze

Wahlgebiet:
Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. In jedem sollten annähernd gleich viele Menschen leben. Pro Wahlkreis sind das etwa 140.000 Einwohnerinnen und Einwohner und etwa 105.000 Wahlberechtigte.

Das Gebiet der Stadt Paderborn bildet zusammen mit der Gemeinde Altenbeken einen eigenen Wahlkreis. Der Name dieses Wahlkreises lautet 101 Paderborn II.

Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmbezirke unterteilt, die nicht mehr als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner haben sollen. Aus diesem Grund wurde das Paderborner Stadtgebiet in 64 Stimmbezirke eingeteilt. In jedem Stimmbezirk gibt es ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die die Stimmabgabe überwachen, nach Ende der Wahlzeit die Stimmen auszählen und das Ergebnis des Stimmbezirks an die Wahlkreisleiterin oder den Wahlkreisleiter übermitteln.

Wahlsystem:
Der Landtag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl.

Stimmabgabe:
Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte wählt man die Landesliste einer Partei.

Ermittlung des Wahlergebnisses:
Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague Schepers Verfahren)

Wahlberechtigung

Aktives Wahlrecht bei Landtagswahlen haben alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen.

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