Informationen zum Förderprogramm Kultur und Schule

Ganz konkret:
Wie läuft ein Projekt bei Kultur und Schule ab und welche Gelder fließen?

Kurzfassung des Förderprogramms Kultur und Schule

Projekte

  • dauern ein  Schuljahr lang, pro Woche 2 x 45 Min.
  • finden außerhalb des regulären Unterrichts statt, also zusätzlich.

Honorar

  • beträgt 27,50 € pro 45 Minuten;
  • wird von der Schule oder dem Schulträger an den Künstler/die Künstlerin ausgezahlt.

Kooperationsvertrag

Der Schulträger oder die Schule schließt mit den Künstlern bzw. der entsendenden Einrichtung (Verein, Musik-/Kunstschule etc.)einen Kooperationsvertrag.

Abrechnung
Die Schule füllt zusammen mit dem durchführenden Künstler einen Verwendungsnachweis aus. Der bis spätestens Mitte September des Jahres abgegeben werden muss. Das Honorar des Künstlers zahlt die Schule Ende September aus. Über Fahrtkosten, Sachkosten und dei Abschlussveranstaltung schreibt der Künstler, die Künstlerin eine Rechnung.

Gesamtkosten

Ein Projekt kostet 3050,00 €. Die Kosten bestehen aus Honoraren (40 Einheiten à 90 Min. zu 55 € = 2.200 €) und Sachkosten (Material, Reisekosten: 750 €) sowie einer Pauschale von 100 Euro für eine Abschlussveranstaltung.

Eigenanteil(e)

  • 2.440 € werden als Festbetrag aus Sondermitteln des Landes bezahlt. Es bleibt der Schule ein Eigenanteil von 610 €.
  • Der Eigenanteil kann zur Hälfte auch aus anderen Mitteln (Förderverein, Sponsor, Spender, Sachmittel o.ä.) erbracht werden.

Zuwendung

Das Land zahlt die Mittel in 2 Raten an den Kreis, der verteilt sie entsprechend weiter. Die Termine: 15.09., 15.03.

Weitere Informationen z. B. Jury, Ausnahmeregeln, Sonderprojekte, Richtlinien, Runderlass, Handreichung, Verwendungsnachweis,  Antragsverfahren, Projektdatenblatt können Sie der Webseite entnehmen (s. Link unten).

Weitere Infos