Stellungnahme des Paderborner Standesamtes

Gericht verhandelt Zurückstellung der Beurkundung einer Geburt

© Stadt PaderbornIm Fall der zurückgestellten Beurkundung des Kindes einer kamerunischen Mutter fand heute ein nichtöffentlicher Gerichtstermin vor dem Amtsgericht in Paderborn statt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Paderborner Standesamt das Kind mit den Angaben zur Mutter und den erläuternden Zusätzen nach § 35 Personenstandsverordnung beurkunden wird. Das Standesamt betonte zugleich, dass es mit dem Ausgang des heutigen Verfahren sehr zufrieden sei. Denn das Ergebnis der Verhandlung entspricht den Vorschlägen, die das Standesamt im Verfahren mehrfach, erstmalig bereits vor Monaten, unterbreitet hatte.

Dienstag, 15. Oktober 2019 | Stadt Paderborn - Im Fall der zurückgestellten Beurkundung des Kindes einer kamerunischen Mutter fand heute ein nichtöffentlicher Gerichtstermin vor dem Amtsgericht in Paderborn statt.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Paderborner Standesamt das Kind mit den Angaben zur Mutter und den erläuternden Zusätzen nach § 35 Personenstandsverordnung beurkunden wird. Das Standesamt betonte zugleich, dass es mit dem Ausgang des heutigen Verfahren sehr zufrieden sei. Denn das Ergebnis der Verhandlung entspricht den Vorschlägen, die das Standesamt im Verfahren mehrfach, erstmalig bereits vor Monaten, unterbreitet hatte.

Damit ist es möglich, die Geburt des Kindes gegenüber Dritten (z.B. Behörden) nachzuweisen und ggf. soziale Leistungen zu beantragen. Dieses war jedoch bislang von der Antragstellerin stets abgelehnt worden.

Die Kindesmutter hat sich nun in der Verhandlung dem Vorschlag des Gerichtes und des Standesamtes angeschlossen. Sie wird weitere Unterlagen einreichen, die durch die deutsche Botschaft überprüft werden. Das Verfahren beim Amtsgericht Paderborn wird auf Wunsch der Antragsstellerin solange erneut ruhend gestellt.

Vom Amtsgericht wurde zudem bestätigt, dass sehr wohl Ermessensspielräume hinsichtlich des Beweiswertes von ausländischen Urkunden bestehen und die Vorgehensweise nicht zu beanstanden sei.

Erst in dem Verhandlungstermin beim Amtsgericht Paderborn wurden weitere Unterlagen, die dem Standesamt nicht bekannt waren, eingereicht. Bei früherer Kenntnis hätte dies seitens des Standesamtes möglicherweise zu einer anderen Bewertung führen können.

Zudem ist in dem Verfahren deutlich geworden, dass neben Paderborn auch andere Standesämter sehr verantwortungsvoll mit der Prüfung ausländischer Urkunden verfahren.

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