Städtische Veranstaltungseinrichtungen ab 14. März geschlossen

Stadtverwaltung hat Allgemeinverfügung erarbeitet

© Stadt PaderbornNach der kurzfristig ergangenen Entscheidung der Landesregierung zur Schließung von Schulen, Kitas, Kultureinrichtungen sowie zur Absage von Veranstaltungen hat Bürgermeister Michael Dreier in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Paderborn entschieden, den Empfehlungen von Ministerpräsident Armin Laschet zu folgen und alle städtischen Veranstaltungseinrichtungen zu schließen.

Samstag, 14. März 2020 | Stadt Paderborn - Nach der kurzfristig ergangenen Entscheidung der Landesregierung zur Schließung von Schulen, Kitas, Kultureinrichtungen sowie zur Absage von Veranstaltungen hat Bürgermeister Michael Dreier in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Paderborn entschieden, den Empfehlungen von Ministerpräsident Armin Laschet zu folgen und alle städtischen Veranstaltungseinrichtungen ab Samstag, 14. März zu schließen. Darunter fallen Einrichtungen aus den Bereichen Bildung (zum Beispiel VHS, Musikschule), Kultur (zum Beispiel Theater, Paderhalle, Museen, Kulturwerkstatt), Sport (wie etwa Schwimmbäder, Sporthallen) und Jugendeinrichtungen.

Bürgermeister Michael Dreier appelliert auch an private Veranstalter eindringlich, sich den Empfehlungen der Landesregierung anzuschließen und Veranstaltungen abzusagen. Er appelliert zudem eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, soziale Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden.

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung zum Thema Veranstaltungen erarbeitet. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, 14. März, Gültigkeit erlangen und zunächst bis zum 19. April gelten.

Sie hat zum Inhalt, dass alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen privater Veranstalter mit mehr als 100 Personen untersagt sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen in kirchlichen Einrichtungen, Wochenmärkte sowie der laufende Betrieb in Arbeits- und Betriebsstätten, Geschäften (zum Beispiel Handels-, Waren- und Dienstleistungsgeschäften) sowie Gaststätten- und Freizeiteinrichtungen, sofern sichergestellt ist, dass dort nicht mehr als 100 Menschen zeitgleich Zugang haben.

Unter Berücksichtigung des angekündigten Erlasses durch das Land Nordrhein-Westfalen soll die Allgemeinverfügung Anfang kommender Woche gegebenenfalls angepasst werden.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing