Ankauf von Belegungsbindungen

Unterstützung von Haushalten, die keinen geeigneten Wohnraum finden

© Stadt PaderbornVera Liebelt, vom Amt für Liegenschaften- und Wohnungswesen und zuständig für den Ankauf von Belegungsbindungen, gemeinsam mit dem zuständigen Beigeordneten Bernhard Hartmann.

Freitag, 09. Oktober 2020 | Stadt Paderborn - Mit den in der vergangenen Sitzung des Rates der Stadt Paderborn beschlossenen Richtlinien ist jetzt erstmals der Ankauf von Belegungsbindungen möglich. Dadurch sollen Haushalte unterstützt werden, die besondere Schwierigkeiten haben geeigneten Wohnraum zu finden. Dazu zählen zum Beispiel Frauen aus Frauenhäusern, Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen, Menschen aus stationären Einrichtungen, Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen, die durch soziale Träger betreut werden oder diesen aus der Beratung bekannt sind.

Beim Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen durch die Stadt Paderborn erhält der Eigentümer der Wohnung neben der vom Mieter zu zahlenden Miete einen Zuschuss von 2,50 Euro pro qm Wohnfläche monatlich für die Dauer des Belegungsrechtes. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt halbjährlich. Darüber hinaus wird die Dauer der Bindung für mindestens fünf Jahre und längstens zehn Jahre vereinbart.

Weiterhin darf die Miete der Wohnung die von der Kreisverwaltung Paderborn festgelegten angemessenen Kosten nicht überschreiten, so dass die Wohnung auch von Haushalten, die Transferleistungen erhalten, angemietet werden kann. Wohnungseigentümer können die Wohnungen der Stadt Paderborn zum Ankauf von Belegungsrechten anbieten, so dass dann die Stadt Paderborn zur Belegung drei entsprechend berechtigte Haushalte benennt. Vorab werden natürlich die Geeignetheit und das Vorliegen der Voraussetzungen abgestimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit nur einen berechtigten Haushalt zu benennen, wenn für diesen durch einen sozialen Träger nach Absprache mit dem Wohnungseigentümer ein Antrag für diese Wohnung vorliegt, der die besondere Notwendigkeit der Anmietung der Wohnung für diesen Haushalt begründet. Vom Wohnungseigentümer ist eine Liegenschafts- und Wohnungsbeschreibung, eine Wohnflächenberechnung und eine Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechend des Mietpreiskalkulators der Stadt Paderborn beizufügen. Der Haushalt, der für die Wohnung vorgesehen ist, sollte einen Wohnberechtigungsschein haben und als Wohnungssuchender bei der Stadt Paderborn registriert sein.

Bernhard Hartmann, Beigeordneter der Stadt Paderborn, sieht in dem Ankauf von Belegungsbinden „ein ergänzendes Instrument der Wohnraumpolitik für Personen, die einer Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum bedürfen.“

Sofern weitere Fragen bestehen oder man eine Wohnung zum Ankauf von Belegungsbindungen anbieten möchten, steht Vera Liebelt vom Amt für Liegenschaften- und Wohnungswesen der Stadt Paderborn zur Verfügung, unter Tel. 05251-8811657 oder per E-Mail unter v.liebeltpaderbornde. Weitere Informationen sind auch im Internet auf den Seiten der Stadt Paderborn zu finden.

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