Öffentlichkeitsbeteiligung an Lärmaktionsplanung Paderborn

Öffentlichkeitsbeteiligung der Phase I für interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Paderborn

© Stadt PaderbornSchmuckbild

Freitag, 01. März 2024 | Stadt Paderborn - Die Stadt Paderborn bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen umfasst, um die Lärmbelastung zu mindern und ruhige Gebiete zu schützen. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe zuständig.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist vorgesehen, die Öffentlichkeit in zwei Phasen zu beteiligen. Grundlage für die laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Die Stadt Paderborn bietet Bürgerinnen und Bürgern vom 01.03.2024 bis 17.03.2024 die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und Anregungen abzugeben. Hierfür nutzt die Stadt Paderborn das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den Link zu der Beteiligung finden Sie hier:
https://www.paderborn.de/laermaktionsplan

Weiterführende Informationsmöglichkeiten zur Lärmaktionsplanung finden Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Paderborn „Mein DigiPort“

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing