Die historische Stadtbefestigung von Paderborn ist jetzt offiziell ein Denkmal

Umfang und Begründung können im Amtsblatt von Oktober nachgelesen werden

© Stadt PaderbornAuf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes ist die historische Stadtbefestigung Paderborns jetzt als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt sowie nachrichtlich als Bodendenkmal eingetragen.

Mittwoch, 23. Oktober 2024 | Stadt Paderborn - Nach umfangreicher Vorbereitung kann die Stadt Paderborn im 21. Amtsblatt vom 4. Oktober 2024 auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes die Eintragung der historischen Stadtbefestigung als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt sowie die nachrichtliche Eintragung als Bodendenkmal bekannt geben.

Aufgrund der besonderen Bedeutung der historischen Stadtbefestigung für das Werden und Wachsen der Stadt Paderborn ist der Denkmalwert gegeben. Der Eintragungstext enthält eine ausführliche Geschichte der Stadtbefestigung und die Begründung des Denkmalwertes. Da mehr als 20 Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte von der Eintragung betroffen sind, sieht das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) in Paragraph 23, Absatz 5 die Bekanntgabe durch das Amtsblatt vor.

Seit dem 12. Jahrhundert bestimmte die Stadtbefestigung den räumlichen Umfang und die bauliche Entwicklung der Stadt Paderborn. Die Stadtbefestigung ist der Ausdruck des erstarkenden Bürgertums seit dem Mittelalter. Die Befestigung bot über Jahrhunderte größtmögliche Sicherheit vor feindlichen Angriffen. Im 16./17. Jahrhundert machte die immer größere Reichweite der Feuerwaffen eine Verstärkung der Stadtbefestigung erforderlich. Reste einer Bastion aus dieser Zeit wurden anlässlich der Anlage des Zentralen Omnibusbahnhofs an der Westernmauer archäologisch ergraben. Doch nach und nach verlor die Stadtbefestigung ihre militärische Bedeutung. An oder auf der Stadtmauer wurden entlang der Mauergassen kleine, bescheidene Wohnhäuser errichtet. Nach dem Zweiten Weltkrieg in ähnlicher Form wiederaufgebaut sind sie noch immer prägend für das Stadtbild. Bis 1848 diente die Stadtbefestigung noch als Steuergrenze, dann wurden alle Tore und große Teile der Stadtmauer abgebrochen.

Schon sehr früh begann man 1823 in Paderborn mit der weitsichtigen Umgestaltung der Wall- und Grabenzone in eine städtische Grünanlage – die „Promenade“. Auf den Wällen wurden Alleen gepflanzt. Der Weg führte vorbei an Blumenbeeten, Brunnen, Kunstobjekten und einigen Ausflugslokalen.
Trotz zahlreicher Veränderungen über die Jahrhunderte haben sich bis heute wesentliche Bestandteile der historischen Stadtbefestigung im aufgehenden Baubestand und im Boden erhalten. Sie prägen bis heute deutlich wahrnehmbar den Stadtgrundriss und das Stadtbild von Paderborn.

Alle obertägig erhaltenen baulichen Reste sind gemäß Paragraph 2 und 5 des DSchG NRW als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Paderborn eingetragen.
Alle im Boden vorhandenen Bestandteile der Stadtbefestigung sind als Bodendenkmal nach Paragraph 5 (2) DSchG NRW nachrichtlich geschützt. Bodeneingriffe innerhalb des Bodendenkmals bedürfen der Erlaubnis nach Paragraph 15 DSchG NRW.

Um die historische Stadtbefestigung sachgemäß zu erhalten und zu pflegen, müssen vor Veränderungen an Gebäuden oder Außenanlagen, wie zum Beispiel durch Baumaßnahmen oder Werbeanlagen, die Bestandteile der Stadtbefestigung betreffen oder in ihrem Umfeld vorgenommen werden, die jeweiligen Eigentümer*innen bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Paderborn eine Erlaubnis nach Paragraph 9 DSchG NRW (Baudenkmal) und/ oder Paragraph 15 DSchG NRW (Bodendenkmal) einholen.
Der Umfang des Baudenkmals und des Bodendenkmals ist der Denkmalwertbegründung im Amtsblatt zu entnehmen.

Das 21. Amtsblatt kann unter dem Link https://amtsblatt.paderborn.de/termine abgerufen werden. Zudem ist es in den Verwaltungsgebäuden Am Abdinghof 11, Am Rothoborn 1 (Stadtbibliothek), Bahnhofstr. 50 (Einwohneramt) und Am Hoppenhof 33, Foyer im Turm C bis zum 4. November erhältlich.

Die vollständige Denkmalwertbegründung einschließlich der ausführlichen Darstellung der Geschichte des Baudenkmals ist unter dem Link: https://paderborn.de/denkmalschutz abrufbar.
Die vollständige Denkmalwertbegründung des Bodendenkmals ist aufgrund des Verfahrens der nachrichtlichen Eintragung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unter der Emailadresse lwl-archaeologie-bielefeldlwlorg zu erhalten.

Fragen zum Denkmalschutz und zum Erlaubnisverfahren beantworten die Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Paderborn. Sie sind über die Emailadresse denkmalpaderbornde zu erreichen.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing