Schlosspark und Lippesee GmbH warnt: Baden im Lippesee verboten
Offenes Feuer im öffentlichen Raum ist ebenfalls untersagt
Donnerstag, 14. August 2025 | Stadt Paderborn - Die Schlosspark und Lippesee GmbH (SLG) weist gemeinsam mit der Stadt Paderborn eindringlich darauf hin, dass im Lippesee außerhalb der ausgewiesenen Badestelle am „Salitosbeach“ ein absolutes Bade- und Schwimmverbot gilt. Das Gewässer ist ein Baggersee mit steilen Abbruchkanten, gefährlichen Strömungen und teilweise stark unterschiedlichen Wassertemperaturen. Diese besonderen Gegebenheiten stellen ein erhebliches Risiko für Schwimmerinnen und Schwimmer dar.
„Der Lippesee ist kein unbedenklicher Badesee – abseits der Badestellen am Salitos Beach und des Wasserskisees besteht Lebensgefahr“, warnt die Schlosspark und Lippesee GmbH. Aktuell wird der Lippesee durch einen Sicherheitsdienst punktuell bestreift und die Besucher werden auf die Gefahren hingewiesen.
Neben der Gefahr durch Schwimmen und Baden weist die SLG auch auf ein weiteres Verbot hin: Offenes Feuer im öffentlichen Raum, insbesondere auf städtischen Grünflächen, ist nicht gestattet. Hintergrund ist die aktuell anhaltende Trockenheit, die das Risiko für Brände erheblich erhöht.
In den vergangenen Wochen wurde mehrfach festgestellt, dass sowohl im Bereich des Schloss- und Auenparks als auch am Lippesee gegen diese Regelungen verstoßen wurde. Solche Ordnungswidrigkeiten werden konsequent mit einem Bußgeld geahndet.
Zudem appellieren Stadt und Schlosspark und Lippesee GmbH an alle Besucherinnen und Besucher, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Reste von Grillaktionen oder Picknicks, die achtlos liegen bleiben, belasten nicht nur die Umwelt, sondern stellen einen Verstoß dar, der ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Fazit:
Baden und Schwimmen im Lippesee ist grundsätzliche verboten und nur an der Badestelle am Salitos Beach und am Wasserskisee erlaubt.
Offenes Feuer ist im öffentlichen Raum verboten – Ausnahmen gelten nur für ausgewiesene Grillplätze oder privates Eigentum.
Verstöße gegen die Verbote werden mit Bußgeldern geahndet.
Für Fragen steht die Schlosspark und Lippesee GmbH sowie die Stadt Paderborn zur Verfügung.
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