Neue Regelung für Radfahrende an der kleinen Unterführung Borchener Straße

Unterführung darf in Zukunft nur noch stadteinwärts von Radfahrenden genutzt werden

© Stadt PaderbornIn der letzten Woche der Herbstferien wird die Beschilderung an der kleinen Unterführung für Radfahrende und zu Fuß Gehende an der Borchener Straße angepasst, stadtauswärts fahrend darf die Unterführung dann nicht mehr von Radfahrenden genutzt werden.

Donnerstag, 16. Oktober 2025 | Stadt Paderborn - In Zukunft darf die kleine Unterführung für Radfahrende und Fußgänger*innen von Radfahrenden nur noch stadteinwärts genutzt werden. Für den Radfahrende stadtauswärts wird die kleine Unterführung gesperrt. Radfahrende in Richtung Borchener Straße werden über den neu markierten Schutzstreifen entlang der Bahnhofstraße und der Borchener Straße umgeleitet. Die Beschilderung wird dementsprechend in der letzten Woche der Herbstferien bis spätestens zum 24. Oktober angepasst.

Die stark frequentierte Rad- und Fußgängerunterführung an der kleinen Borchener Straße steht bereits seit längerem im Fokus der Unfallkommissionsarbeit der Stadt Paderborn. Der Grund: Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen, bei denen Personen leicht und schwer verletzt wurden.

Die Unterführung verknüpft die Südstadt mit der Innenstadt und dem Bahnhof. Sie dient vielen Bürgern als täglicher Verbindungsweg. Die Wege innerhalb der Unterführung sind mit jeweils 1,65 Metern Breite für Radfahrende und zu Fuß Gehenden getrennt ausgewiesen, doch bei Begegnungsverkehr – vor allem zwischen Radfahrenden – kommt es hier aufgrund der geringen Gesamtbereite immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Die Unfallkommission hat verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Unfallhäufigkeit einzudämmen. Ein wirksamer, wenngleich einschneidender Eingriff stellt die Sperrung der Unterführung für stadtauswärts fahrende Radfahrende dar. Künftig dürfen Radfahrer die Unterführung nur noch stadteinwärts befahren.

Diese Regelung soll vor allem die Gefahr von Zusammenstößen von Radfahrenden untereinander und zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden unterbinden. Damit einher geht eine größere Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, welche die Unterführung weiterhin in beide Richtungen nutzen können. Die neue Regelung gilt sobald die Beschilderung vor Ort angepasst wurde, spätestens ab dem 24. Oktober. Die Polizei wird die Umsetzung der neuen Verkehrsregelung begleiten.

Die Unfallkommission ist ein Gremium aus Polizei, Ordnungsamt, Straßen- und Brückenbauamt sowie der Bezirksregierung, in welchem die Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet bearbeitet werden

Die Stadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmende: Rücksicht und Aufmerksamkeit sind der Schlüssel zur gemeinsamen Nutzung des begrenzten Raums in der Unterführung. Ziel ist es, diese wichtige Verbindung für alle sicherer zu machen.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing