Stadt Paderborn: Bei den Finanzen das Heft des Handelns weiter in der Hand behalten
Genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) ab 2027 geplant
Dienstag, 09. Dezember 2025 | Stadt Paderborn - Die Stadt Paderborn will bei den Finanzen das Heft des Handelns weiter in der Hand behalten. Deshalb schlägt die Paderborner Stadtverwaltung dem Rat vor, für 2027 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Dies würde einen gemeinsamen Strategiewechsel in der Haushaltsplanung von Politik und Verwaltung bedeuten. Mittel- bis langfristig müsste dann ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Dies gehe nur durch spürbare, teils schmerzhafte Strukturreformen beim Aufgabenportfolio, den Aufgabenstandards und der Organisation, stellen Bürgermeister Stefan-Oliver Strate, Kämmerer Markus Tempelmann und Thomas Mönikes, Leiter des Amtes für Finanzen jetzt in einem Pressegespräch fest. Am Dienstagabend war die Haushaltssituation Thema im Hauptausschuss der Stadt Paderborn.
Die finanzielle Situation der Stadt Paderborn hat sich im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich verschlechtert. Die im Haushaltsplanentwurf 2026 geplanten Defizite (2026 – 48,9 Millionen Euro, 2027 – 72,9 Millionen Euro, 2028 – 62,2 Millionen Euro, 2029 – 74,9, Millionen Euro) führen in jedem Jahr des Planungszeitraums zu einem Verzehr des städtischen Eigenkapitals von mehr als fünf Prozent. Bereits dem Haushaltsplanentwurf 2026 wäre deshalb ein Haushaltssicherungskonzept beizufügen. Darin müsste dargestellt werden, wie innerhalb von zehn Jahren ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Die Erstellung eines umfassenden, maßnahmenbezogenen Haushaltssicherungskonzeptes bereits für den Entwurf bzw. den Beschluss des Haushaltes 2026 erscheint jedoch nicht realistisch. Die Verwaltung will daher durch Ansatz des maximal möglichen globalen Minderaufwands im Planungszeitraum und durch Nutzung von Verlustvorträgen in den Jahren 2026 und 2028 die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes in 2026 vermeiden. Ziel für 2026 ist der Zeitgewinn zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2027.
„Wenn wir nicht strukturelle Reformen in enger Abstimmung mit allen Beteiligten auf den Weg bringen, droht uns der Nothaushalt“, so Bürgermeister Stefan-Oliver Strate. Hier habe die Kommunalaufsicht das Sagen über den Haushalt und die Einschnitte seien sehr wahrscheinlich schlimmer als der Weg über ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept.
Wichtig sei es, trotz der angespannten Haushaltslage weiterhin in die Infrastruktur zu investieren, um die Zukunft der Stadt zu sichern. Zumal sich der Haushaltsausgleich der Stadt am Ergebnishaushalt orientiere und Investitionen sich hierauf nicht unmittelbar auswirkten.
Nahezu alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen vor den gleichen finanziellen Problemen. Die Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen werde von den Kommunalen Spitzenverbänden als „flächendeckend katastrophal“ bezeichnet. Laut Städtetagspräsident Burkhard Jung habe die kommunale Not konkrete Ursachen. In der schwächelnden Konjunktur wachse das Steueraufkommen der Kommunen entschieden langsamer als die Ausgaben. Und der Anstieg der nicht durch Bund und Länder vollständig refinanzierten Kosten des Sozialstaates lasse die kommunalen Haushalte vollständig kippen. Die Kommunen, so Jung, leisten etwa ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen.
Zum Hintergrund: Das kommunale Rechnungswesen besteht aus drei Komponenten: dem Finanzplan, der Bilanz und dem Ergebnisplan. Allein der Ergebnisplan entscheidet anhand der Aufwendungen und der Erträge über einen ausgeglichenen Haushalt. Typische Aufwendungen sind Personal, Unterhalt für Gebäude, Straßen usw., Zuschüsse an Sport- und Kulturvereinen, soziale Leistungen (z.B. die wirtschaftliche Jugendhilfe), Kreisumlage, Transferaufwendungen an städtische Gesellschaften (z.B. PaderSprinter, Theater ) und Mieten. Keine Aufwendungen sind hingegen Investitionen, wie die Errichtung von Gebäuden wie dem Stadthaus oder von Schulen, der Bau von Infrastruktur (Straßen, Brücken, Gehwege, usw.) und Grünflächen (Paderquellgebiet usw.), der Grunderwerb (z.B. bei den Konversionsflächen), der Kauf von Fahrzeugen (Feuerwehr und Abfallentsorgung usw.) oder der Erwerb von Einrichtungsgegenständen/EDV.
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