Paderborner Rat beschließt Einführung einer Beherbergungssteuer
Die neue Steuer gilt ab dem 1. April 2026
Dienstag, 16. Dezember 2025 | Stadt Paderborn - Ab dem 1. April 2026 gilt in Paderborn die neue Beherbergungssteuer. Dies hat der Paderborner Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Auf den Übernachtungspreis für geschäftliche und privaten Übernachtungen wird dann eine Steuer in Höhe von drei Prozent erhoben.
Die Beherbergungssteuer soll die allgemeine Finanzlage der Stadt Paderborn verbessern. Als Steuer kommt sie dem allgemeinen Haushalt ohne eine Zweckbindung zugute. Typischerweise werden dabei auswärtige Beherbergungsgäste finanziell belastet.
Gezahlt werden muss die Steuer von allen Betreibenden eines Beherbergungsbetriebes wie zum Beispiel einem Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer oder -wohnung, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz, Tiny Apartment, Schiff und/oder ähnliche Einrichtungen. Von der Beherbergungssteuer befreit sind Beherbergungsgäste bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Beherbergungen im Rahmen eines schulischen Bildungsgangs bis einschließlich zur Sekundarstufe II sind ebenfalls von der Beherbergungssteuer befreit. Dies gilt auch für die Begleitpersonen.
Die Steuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben
Beherbergungsbetrieb längstens für sechs Monate erhoben.
Die Stadt Paderborn schätzt, dass durch die Beherbergungssteuer rund 900.000 Euro pro Jahr eingenommen werden, für 2026 entspricht das anteilig etwa 675.000 Euro.
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