Winterdienst: Rechte und Pflichten für Anlieger*innen

Der ASP informiert – gemeinsam sicher durch den Winter

© Stadt Paderborn/ASPWinterdienst ist Teamarbeit – Stadt und Anlieger ziehen an einem Strang.

Dienstag, 06. Januar 2026 | Stadt Paderborn - Der schneereiche Jahresauftakt sorgt in Paderborn aktuell für viele Winterdiensteinsätze. Während die städtischen Streu- und Räumfahrzeuge vor allem auf den Hauptverkehrswegen und an gefährlichen Stellen unterwegs sind, sind auch Anlieger*innen in vielen Straßen gefragt. Beim Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) gehen derzeit sehr viele Anfragen ein. Dabei geht es überwiegend um die Rechte und Pflichten rund um den Winterdienst. Der ASP fasst deshalb die wichtigsten Regelungen zusammen.

Damit Paderborn auch bei Schnee und Glätte mobil und sicher bleibt, braucht es beides: Den städtischen Winterdienst auf den priorisierten Strecken und den Winterdienst der Anlieger*innen vor Ort. Gerade Gehwege sind entscheidend für alle, die zu Fuß unterwegs sind – etwa Kinder auf dem Schulweg, ältere Menschen oder Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen. Ein geräumter und abgestreuter Weg ist deshalb nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein wichtiger Dienst am Gemeinwohl und ein Beitrag zu einem guten Miteinander in der Nachbarschaft.

Grundstückseigentümer*innen sind verpflichtet, die Gehwege entlang ihres Grundstücks von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht ist in Paderborn grundsätzlich durch Satzung auf die Anlieger*innen übertragen. Das gilt auch für Bereiche ohne abgesetzten Gehweg. Dort ist eine Gehbahn am begehbaren Straßenrand freizuhalten.

Schnee und Glätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Auftreten der Glätte beseitigt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt dies ab 9 Uhr.

Es ist wichtig zu beachten, dass Schnee und Glätte, die nach 20 Uhr entstehen, am nächsten Tag werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt werden müssen. Gehwege sind mindestens 1,50 Meter breit freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind Gehwege mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu bestreuen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fuß- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Schnee darf nicht von Grundstücken auf die Straße geschafft und nicht auf die Fahrbahn geschoben werden.

An Haltestellen für den öffentlichen Verkehr (und Schulbusse) müssen Zu- und Abgänge so geräumt/gestreut sein, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen möglich ist. Ist in einzelnen Straßenabschnitten auch die Winterwartung der Fahrbahn auf Anlieger übertragen, müssen bei Glätte unter anderem gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen und Übergänge in Gehweg-Fortsetzung bis zur Fahrbahnmitte abgestreut werden.

Aus Umweltschutzgründen ist Streusalz im Geh- und Radwegbereich grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn abstumpfende Mittel bei Witterungsbedingungen wie Eisregen nicht ausreichend wirken oder Stellen besonders gefährlich sind. Das gilt für Treppen, Rampen, Brücken Auf- und Abgänge sowie für starke Steigungen/Gefälle oder vergleichbare Abschnitte.

Der ASP appelliert an alle Anlieger*innen, den Winterdienst sorgfältig auszuführen – besonders an Kreuzungen, Querungen, auf Schulwegen und in der Nähe von Haltestellen. Wer räumt und streut, hilft nicht „irgendwem“, sondern ganz konkret Menschen aus der eigenen Nachbarschaft. Winterdienst ist damit ein praktisches Beispiel für Solidarität im Alltag: Jeder Beitrag zählt, damit alle sicher durch den Winter kommen.

Wer den Winterdienst nicht selbst leisten kann, kann einen Dienstleister beauftragen. Entscheidend ist, dass die Arbeiten zuverlässig ausgeführt werden. In Mehrfamilienhäusern kann die Pflicht – je nach Regelung – auch auf Mieter*innen übertragen sein.

Alle wichtigen Hinweise sowie die Satzung der Stadt Paderborn über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren finden Interessierte online unter www.asp-paderborn.de.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing