Paderborner Rat verabschiedet Haushaltssatzung für 2026
Defizit für dieses Jahr beträgt 25,9 Mio. Euro / Ab 2027 Haushaltssicherungskonzept
Donnerstag, 23. April 2026 | Stadt Paderborn - Der Rat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP/FBI/Volt den Haushalt der Stadt Paderborn verabschiedet. Grüne, AfD, Die Linke, FÜR Paderborn und Die Partei stimmten gegen den Entwurf.
Die finanzielle Situation der Stadt Paderborn hat sich im Vergleich zum Entwurf spürbar verbessert, bleibt aber äußerst angespannt. Die im Haushaltsplan 2026 aufgeführten Defizite betragen nunmehr für 2026: 25,9 Mio. Euro, 2027: 47,4 Mio. Euro, 2028: 41,2 Mio. Euro und 2029: 53,3 Mio. Euro. Im Jahr 2026 ist damit kein Verlustvortrag mehr erforderlich, um den Verzehr der allgemeinen Rücklage unter die 5%-Grenze zu drücken. Für das Jahr 2028 konnte der Verlustvortrag auf 15,0 Mio. gesenkt werden.
Um die Genehmigung des Kreises Paderborn für den Haushalt 2026 zu bekommen, musste die Stadtverwaltung für den Haushalt 2026 als Sofortmaßnahme Sparvorschläge in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages vorweisen.
Für den Haushalt 2027 und die Folgejahre wird ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept für die Stadt erforderlich sein, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit zu erhalten und den Eigenkapitalverzehr zu stoppen. Zu diesem Zweck wird die Stadt Paderborn vom Beratungsunternehmen PD begleitet.
Der Haushaltsplan sieht Erträge in Höhe von 643,5 Mio. Euro vor. Dem entgegen stehen Aufwendungen in Höhe von 682,7 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwandes von 13,3 Mio. Euro ergibt sich für das aktuelle Jahr ein geplantes Defizit von 25,9 Mio. Euro.
Als eine der wichtigsten Ertragspositionen wird die Gewerbesteuer voraussichtlich um 12 Mio. Euro auf 135 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahresabsatz steigen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen reduzieren sich um 7,0 Mio. Euro auf 182,4 Mio. Euro.
Die Stadt plant mit Investitionsauszahlungen von etwa 130,9 Mio. Euro – unter anderem für den Grunderwerb, für Baumaßnahmen und den Beschaffungen.
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