Fluchtwege auf Libori 2026 - Kein Verstoß im Sicherheitskonzept der Stadt Paderborn

Ordnungsamt des Kreises stellt keine Pflichtverletzungen fest

© Stadt Paderborn"Die Prüfung des Sicherheitskonzeptes hat insgesamt keinen Verstoß gegen die einschlägigen sicherheits- und gefahrenabwehrrechtlichen Bestimmungen ergeben. Pflichtverletzungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten seitens der Stadt Paderborn sind nicht festzustellen." Das schreibt das Ordnungsamt des Kreises nach einer Prüfung des vom städtischen Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing erstellten Libori-Sicherheitskonzeptes 2026 an die Stadt Paderborn.

Donnerstag, 10. September 2026 | Stadt Paderborn - "Die Prüfung des Sicherheitskonzeptes hat insgesamt keinen Verstoß gegen die einschlägigen sicherheits- und gefahrenabwehrrechtlichen Bestimmungen ergeben. Pflichtverletzungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten seitens der Stadt Paderborn sind nicht festzustellen." Das schreibt das Ordnungsamt des Kreises nach einer Prüfung des vom städtischen Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing erstellten Libori-Sicherheitskonzeptes 2026 an die Stadt Paderborn.

Über die Bezirksregierung Detmold war dem Ordnungsamt des Kreises Paderborn eine Beschwerde der Vereine pro barrierefrei e.V. und Verein für Menschen mit Behinderung (VMB) zugegangen. Darin ging es um eine Überprüfung des Sicherheitskonzeptes für die Libori-Kirmes 2026 im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Flucht- und Rettungswege, speziell um einen als Fluchtweg ausgewiesenen Bereich, in dem die Bordsteinkante nicht abgesenkt war. Wie das Ordnungsamt des Kreises schreibt, enthalte die Sonderbauverordnung NRW für die hier maßgeblichen Flucht- und Rettungswege keine generelle Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Entscheidend sei vielmehr, dass die Rettungswege sicher nutzbar und von entsprechenden Hindernissen freigehalten werden. Eine nicht abgesenkte Bordsteinkante führe daher nicht bereits aufgrund ihres Vorhandenseins zu einer bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit. Vielmehr sei auf die konkrete Ausgestaltung und die tatsächliche Nutzbarkeit des Rettungsweges abzustellen.

Unabhängig vom Ergebnis der fachaufsichtsrechtlichen Prüfung hält das Ordnungsamt des Kreises die Hinweise der Beschwerdeführer für die Planung zukünftiger Veranstaltungen für wertvoll. Es empfiehlt zu prüfen, ob Rollstuhlfahrer eine selbstständig nutzbare alternative Rettungsroute zur Verfügung steht, wie die Evakuierung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen im Gefahrenfall konkret gewährleistet wird und ob eine Absenkung der betreffenden Bordsteinkante oder eine andere geeignete bauliche bzw. organisatorische Maßnahme zur Verbesserung der Nutzbarkeit möglich und erforderlich ist.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing