Denkmalbereich Schloß Neuhaus

Stadt informierte Immobilieneigentümer

© H.OttenDas alte Speichergebäude, eines der ältesten Fachwerkhäuser in Schloß Neuhaus, direkt im historischen Ortskern, der mit einer Denkmalbereichssatzung in Zukunft noch besser geschützt werden könnte.

Mittwoch, 24. Januar 2018 | Stadt Paderborn - Rund 100 Immobilieneigentümer aus dem historischen Ortskern von Schloß Neuhaus folgten diese Woche der Einladung der Stadt Paderborn in die Schloßhalle in Schloß Neuhaus, um sich zum Thema „Denkmalbereich Schloß Neuhaus“ zu informieren und Anregungen zu geben. Um den über die Auftaktveranstaltung hinausgehenden Informationsbedarf abzudecken, plant die Stadtverwaltung weitere Veranstaltungen.

Drei Referenten stellten an diesem Abend das Instrumentarium „Denkmalbereichssatzung“ unter verschiedenen Aspekten vor. Prof. Dr.-Ing. Norbert Schöndeling, Leiter des Institutes für Baugeschichte & Denkmalpflege der Technischen Hochschule Köln referierte über die verschiedenen Instrumente, die zum Schutz von historischer Bausubstanz zur Verfügung stehen und ging dabei auch auf die besonderen Merkmale der Denkmalbereichssatzung ein. Ralf Bülte, der Dezernent für Planen und Bauen der Stadt Werne, berichtete von den Gründen für die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Werne. Mit der Satzung, die bereits im Jahr 2003 aufgestellt wurde, konnten nachvollziehbare Richtlinien erarbeitet werden, mit denen Fehlentwicklungen vermieden wurden. Michael Zurhorst, Vorsitzender des Bauausschusses in Werne, berichtete zum Schluss aus der Perspektive der Politik. „Unterm Strich ist die Denkmalbereichssatzung ein geeignetes Instrument, um die städtebauliche Entwicklung im Sinne ihres historischen Charakters zu fördern. Ein intaktes historisches Ortsbild ist ganz entscheidend für die Identifikation der Bürger mit ihrem Ort und für die wirtschaftliche Entwicklung. Es garantiert eine hohe Wohnqualität, eine gute Vermietbarkeit sowie die Attraktion für Besucher“, sagte Zurhorst.

Die Tatsache, dass sich im historischen Ortskern von Schloß Neuhaus bauliche Entwicklungen gezeigt haben, die dem historischen Charakter und der besonderen Qualität des Ortes nicht gerecht werden, warf die Idee auf, eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Schloß Neuhaus aufzustellen. Diese Satzung, die ein Instrumentarium des Denkmalschutzgesetzes des Landes NRW ist, beschreibt die Schutzwürdigkeit des Ortes in seiner Gesamtheit und liefert einen historisch/ städtebaulichen Begründungsrahmen für die schützenswerten Elemente und das gesamte Ortsbild. Dazu gehört vor allem das äußere Erscheinungsbild der Gebäude, die Ausprägung der Straßenzüge, der Stadtgrundriss und die Ortsansichten.

Für Eigentümer eines eingetragenen Baudenkmals ändert sich durch die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung nichts. Eigentümer von Objekten ohne Schutzstatus sind gehalten, wie auch schon bei der Gestaltungssatzung, geplante Baumaßnahmen an der Außenhülle mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Diese berät hinsichtlich der Ausführung im historischen Zusammenhang mit der historischen Bebauung. Die Beratung beinhaltet auch Hinweise auf steuerliche Abschreibemöglichkeiten und zinsgünstige Kredite. Diese finanziellen Vorteile für Maßnahmen an der Gebäudeaußenhülle können alle Eigentümer im Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob das Gebäude ein Denkmal ist oder nicht. Dies ist bei einer Gestaltungssatzung nicht möglich. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Denkmalbereichssatzung ist die besondere Würdigung der Qualität des Ortes in der Außendarstellung.

Für weitere Informationen steht die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Paderborn, Karla Krieger, unter der Telefonnummer 05251-88-27927 oder per Mail an k.kriegerpaderbornde gerne zur Verfügung.

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